Klartext Januar 2011 | Page 6

6 Waffeninitiative „Affekthandlungen sind so Armeeangehörigen keine 2008 wurde das Waffengesetz bereits verschärft. Die Armee und auch die Politik haben ebenfalls vieles unternommen, um Missbräuche mit Ordonnanzwaffen zu verhindern. Das weit verbreitete Argument, die Waffeninitiative verhindere Suizide, ist haltlos. Wer sterben will, findet so oder so einen Weg. Höchst selten wird ein Suizid, nicht wie breit propagiert, mit der Ordonanzwaffe verübt. Die Waffenschutzinitiative ist also irreführend und überflüssig. Und sie ist vor allem eines - mit hohen Kosten verbunden. nichts. Kein Krimineller wird sich jemals um einen Waffenschein bemühen oder seine Waffe registrieren lassen. von Nationalrätin Andrea Geissbühler, Herrenschwanden (BE) Die „Entwaffnungsinitiative“ fordert: • einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen; • ein zentrales Waffenregister beim Bund; • dass die Armeewaffe nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden darf; • ein Verbot von „besonders gefährlichen Waffen“. D ie Initiative hält nicht was sie verspricht und ist irreführend. Zudem ist sie überflüssig, denn die Schweizer Gesetzgebung im Bereich Schusswaffen ist streng. Bereits heute regeln das 2008 verschärfte Waffengesetz, das Militärgesetz und die entsprechenden Verordnungen alles, was vernünftigerweise für die Sicherheit im Umgang mit Waffen geregelt werden kann. Jeder Kanton führt ein Register über den Erwerb von Feuerwaffen. Der Datenaustausch im Bedarfsfall ist geregelt. Eine Harmonisierung der Register ist geplant. Ein zusätzliches zentrales Register ist daher unnötig. Gegen diejenigen, die tatsächlich eine Gefahr darstellen, unternimmt die Waffeninitiative jedoch Armee und Politik haben reagiert Armee und Politik haben bereits vieles unternommen, um Missbräuche mit Ordonnanzwaffen zu verhindern. Neu werden Stellungspflichtige bei der Rekrutierung systematisch überprüft, damit potenziell gefährlichen Personen keine Waffe ausgehändigt wird. Weiter hat jeder Armeeangehörige die Möglichkeit, seine Waffe kostenlos in einem Zeughaus zu hinterlegen und nach Beendigung der Wehrpflicht darf die persönliche Waffe nur noch nach Vorliegen eines Waffenerwerbsscheins behalten werden. Jungschützen erhalten Leihsturmgewehre nur noch ohne Verschluss und müssen älter als 18 Jahre sein. Insbesondere seit die Munition nicht mehr nach Hause genommen werden darf, ist die Entwaffnungsinitiative völlig sinnlos geworden. Alle Armeewaffen, welche zu Hause sind, sind ohne Munition! Gründe für ein NEIN zur Entwaffnungsinitiative Die einmaligen Kosten für die Umsetzung der Waffeninitiative werden auf 6,4 Mio. Fr., die jährlich wiederkehrenden auf 11,2 Mio. Fr. geschätzt. Diese Kosten bezahlt einmal mehr der Steuerzahler. Weiter ist es ein ökologischer Blödsinn, die Waffe immer im Zeughaus holen zu müssen. Ein Beispiel: Würden etwa zwei Drittel der 214‘000 Gewehre ins durchschnittlich 10 km entfernte Zeughaus kommen und die Wehrmänner würden das auf sie abgestimmte Gewehr zweimal im Jahr für den WK, das „Obligatorische“ oder das Feldschiessen mit dem Auto holen, so würde das 5‘680‘000 Fahrkilometer mit einem Benzinverbrauch von 284‘000 Litern jedes Jahr ergeben! Jede Kriminalitätsstatistik beweist, dass der mit Abstand grösste Teil von Missbrauchsfällen mit illegal erworbenen Waffen begangen wird. Gemäss der offiziellen Statistik gab es im Jahr 2008 rund 12‘000 Fälle von polizeilich registrierter Gewalt. Es kamen lediglich in 2% der Fälle Schusswaffen zum Einsatz. Der Schweizerische Friedensrat hat erhoben, dass in 80% der Fälle illegale Waffen verwendet wurden! Wer die Schweizer entwaffnet, schafft ein Waffenmonopol für Verbrecher und für Ausänder. Verbrecher und Ausländer, die ihre Waffen illegal besitzen, werden durch die Entwaffnungsinitiative nie und nimmer dazu veranlasst, ihre Waffen registrieren zu lassen oder diese gar abzugeben. Die Selbstmordrate sinkt jedes Jahr