12 Kernenergie
„Das Ersatz-Kernkraftwerk
vor. Andernfalls droht eine
Am 13. Februar stimmt das Bernische Stimmvolk in einer Konsultativ-Abstimmung über den Ersatz des
Kernkraftwerks Mühleberg ab. Während die Regierung den Ersatz ablehnt, befürwortet ihn eine Mehrheit des Parlaments. Die SVP kämpft für ein Ja in dieser für den Kanton Bern wichtigen Abstimmung.
Ohne Ersatz-Kernkraftwerk ist eine erhöhte Abhängigkeit vom Ausland wahrscheinlich. Es droht sogar
die Gefahr von drastischen Engpässen, da die Energiebedürfnisse nicht mehr gedeckt werden können.
von Nationalrat Rudolf Joder,
Belp (BE)
D
as Kernkraftwerk Mühleberg
soll nach dem Jahr 2020 ersetzt werden. Die Trägerschaft
Kernkraftwerk Mühleberg AG hat im
Herbst 2008 beim Bund ein entsprechendes Gesuch um eine Rahmenbewilligung eingereicht. Der Kanton
Bern ist gemäss dem eidgenössischen
Kernenergiegesetz vom Bund zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Zum Inhalt dieser Stellungnahme
hat der Grosse Rat klare Vorgaben zu
Gunsten eines Ersatz-Kernkraftwerkes formuliert. Gleichzeitig beschloss
das Kantonsparlament, diese wichtige
Frage der Volksabstimmung vorzulegen. Damit stellte es sich gegen die
rot-grün dominierte Regierung, welche immer wieder zum Ausdruck gebracht hat, dass sie den raschen Ausstieg aus der Kernenergie anstrebt.
Nicht bindend, aber wegweisend
Die Stimmberechtigten können die
Stellungnahme des Kantons unterstützen oder ablehnen. Bei einem Ja leitet
der Regierungsrat den entsprechenden
Grossratsbeschluss in befürwortendem Sinne an die Bundesbehörden
weiter. Bei einem Volks-Nein wird der
Grossratsbeschluss hinfällig. Die Stel-
Sich abzeichnende Produktionslücke in der Schweiz (Quelle: BFE/VSE)
lungnahme des Kantons ist für den
Bund rechtlich jedoch in beiden Fällen
nicht bindend, denn zuständig für die
Bewilligung neuer Kernkraftwerke ist
der Bund. Geplant ist, zwei der drei
heutigen Kernkraftwerke zu ersetzen.
Lehnt das Bernische Stimmvolk die
Stellungnahme des Kantons also ab,
ist dies ein Signal, auf den Standort
Mühleberg zu verzichten und an den
anderen beiden Standorten zu bauen.
Das Verfahren auf Bundesstufe gliedert sich in ein Rahmenbewilligungsverfahren, ein Baubewilligungsverfahren und ein Betriebsbewilligungsverfahren. Die Rahmenbewilligung erteilt die Bundesversammlung. Gegen
diesen Entscheid kann das Volksreferendum ergriffen werden. Vorgängig
werden alle Kantone eingeladen, zum