Klartext Januar 2011 | Page 12

12 Kernenergie „Das Ersatz-Kernkraftwerk vor. Andernfalls droht eine Am 13. Februar stimmt das Bernische Stimmvolk in einer Konsultativ-Abstimmung über den Ersatz des Kernkraftwerks Mühleberg ab. Während die Regierung den Ersatz ablehnt, befürwortet ihn eine Mehrheit des Parlaments. Die SVP kämpft für ein Ja in dieser für den Kanton Bern wichtigen Abstimmung. Ohne Ersatz-Kernkraftwerk ist eine erhöhte Abhängigkeit vom Ausland wahrscheinlich. Es droht sogar die Gefahr von drastischen Engpässen, da die Energiebedürfnisse nicht mehr gedeckt werden können. von Nationalrat Rudolf Joder, Belp (BE) D as Kernkraftwerk Mühleberg soll nach dem Jahr 2020 ersetzt werden. Die Trägerschaft Kernkraftwerk Mühleberg AG hat im Herbst 2008 beim Bund ein entsprechendes Gesuch um eine Rahmenbewilligung eingereicht. Der Kanton Bern ist gemäss dem eidgenössischen Kernenergiegesetz vom Bund zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Zum Inhalt dieser Stellungnahme hat der Grosse Rat klare Vorgaben zu Gunsten eines Ersatz-Kernkraftwerkes formuliert. Gleichzeitig beschloss das Kantonsparlament, diese wichtige Frage der Volksabstimmung vorzulegen. Damit stellte es sich gegen die rot-grün dominierte Regierung, welche immer wieder zum Ausdruck gebracht hat, dass sie den raschen Ausstieg aus der Kernenergie anstrebt. Nicht bindend, aber wegweisend Die Stimmberechtigten können die Stellungnahme des Kantons unterstützen oder ablehnen. Bei einem Ja leitet der Regierungsrat den entsprechenden Grossratsbeschluss in befürwortendem Sinne an die Bundesbehörden weiter. Bei einem Volks-Nein wird der Grossratsbeschluss hinfällig. Die Stel- Sich abzeichnende Produktionslücke in der Schweiz (Quelle: BFE/VSE) lungnahme des Kantons ist für den Bund rechtlich jedoch in beiden Fällen nicht bindend, denn zuständig für die Bewilligung neuer Kernkraftwerke ist der Bund. Geplant ist, zwei der drei heutigen Kernkraftwerke zu ersetzen. Lehnt das Bernische Stimmvolk die Stellungnahme des Kantons also ab, ist dies ein Signal, auf den Standort Mühleberg zu verzichten und an den anderen beiden Standorten zu bauen. Das Verfahren auf Bundesstufe gliedert sich in ein Rahmenbewilligungsverfahren, ein Baubewilligungsverfahren und ein Betriebsbewilligungsverfahren. Die Rahmenbewilligung erteilt die Bundesversammlung. Gegen diesen Entscheid kann das Volksreferendum ergriffen werden. Vorgängig werden alle Kantone eingeladen, zum