Klartext Februar 2017 | Page 5

Nein zur erleichterten Einbürgerung

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« Gewisse politische Kreise wollen den hohen Ausländeranteil in der Schweiz mit Einbürgerungen « künstlich » senken . Alle paar Jahre kommen deshalb Vorlagen zur Abstimmung , die Erleichterungen , Vereinfachungen oder gar Automatismen bei Einbürgerungen verlangen . Schon heute können sich junge Ausländerinnen und Ausländer problemlos einbürgern , wenn sie die Auflagen erfüllen und integriert sind . Doch viele wollen das gar nicht . Es gibt also keinen Grund , die Einbürgerungspraxis ein weiteres Mal aufzuweichen .»
Thomas Burgherr , SVP-Nationalrat , Wiliberg ( AG )
Neu soll für unter 25-jährige Ausländer ( bzw . in einer Startphase unter 35-jährige ), welche die formellen Voraussetzungen erfüllen , ein standardisiertes und vereinfachtes Einbürgerungsverfahren mit mehr oder weniger automatisiertem Schriftenwechsel gelten . Das Migrationsamt von Bundesrätin Sommaruga in Bundesbern entscheidet für alle Jungen in der ganzen Schweiz aufgrund der Akten , ohne sich die Person anzuschauen . Bei Annahme der erleichterten Einbürgerung gibt es kein mündliches Verfahren mehr , kein Vorsprechen vor einer Kommission und keine Abstimmung in den Gemeindebehörden . haben in der Realität aber andere Probleme , als sich gegen unverständliche Entscheide der Bundesbehörden juristisch zu wehren . Das weiss die Bundesverwaltung genau . Die praktische Bedeutung des Mitwirkungsrechts dürfte deshalb gegen Null tendieren .
damit , dass ihm bei den kaum mehr durchgeführten Abklärungen auch Fehlentscheide passieren können . Die Verantwortung schiebt er deshalb mit dem Mitwirkungsrecht elegant auf die Kantone und Gemeinden ab . Diese hätten sich ja melden müssen , wenn sich ein erleichtert Eingebürgerter nachträglich als nicht integriert entpuppt . Deshalb stimmte der Ständerat der Vorlage mit 25 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung nur relativ knapp zu .
« In den letzten 10 Jahren , d . h . von 2005 bis 2015 , hat sich der
Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung um mehr als eine halbe Million erhöht , obwohl im gleichen Zeitraum 410 ' 448 Ausländer eingebürgert wurden . Damit ist der Ausländeranteil mittlerweile , trotz der vielen Einbürgerungen , auf 24.6 % angestiegen .»
Sandra Sollberger , SVP-Nationalrätin , Bubendorf ( BL )
Bund will einbürgern , aber Verantwortung abschieben Offensichtlich traut der Gesetzgeber dieser ganzen Konstruktion selbst nicht ganz . Anscheinend rechnet er
« Eine sorgfältige Überprüfung , nahe beim Einbürgerungswilligen ( nämlich bei der Gemeinde ), ist richtig . Die tatsächliche Integration sollte ausschlaggebend sein für eine Einbürgerung , nicht der Geburtsort und fünf Jahre Schulbesuch in der Schweiz . Denn diese kurze Wohnsitzdauer lässt beim besten Willen keine abschliessende Beurteilung einer gelungenen Integration zu .»
Kurz : Die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation ist unnötig . Alle in Frage kommenden Einbürgerungen können über das ordentliche Verfahren abgewickelt werden , denn wir haben heute ein bewährtes System . Es braucht keine Änderung . Deshalb stimme ich aus Überzeugung Nein .
Bruno Walliser , SVP-Nationalrat , Volketswil ( ZH )
Gemeinden wollen kein Mitwirkungsrecht , sie wollen entscheiden Befürworter führen als Argument ins Feld , die Gemeinden und Kantone hätten immer noch ein Mitwirkungsrecht , sie dürften dann gegen die im erleichterten Verfahren gewährten Einbürgerungen der Bundesverwaltung Rechtsmittel einlegen . Gemeindebehörden von Ständerat Peter Föhn , Muotathal ( SZ )