JA zur Durchsetzungs-Initiative
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Die richtige Antwort zur richtigen Zeit
Mit der Ausschaffungsinitiative beschlossen Volk und Stände im November 2010, dass ausländische
Straftäter, die wegen bestimmter Delikte verurteilt worden sind, zwingend des Landes verwiesen und mit
einer Einreisesperre belegt werden sollen.
D
iesen klar formulierten Verfassungsauftrag hat das Parlament
unterlaufen, indem es eine Härtefallklausel in die Ausführungsbestimmungen aufnahm. Diese ermöglicht den
Richtern in jedem Fall, von einer Ausweisung abzusehen. Genau dies wollte
die Ausschaffungsinitiative verhindern.
Darum muss die Durchsetzungsinitiative diesen Fehler nun korrigieren.
Für Ausschaffungen gelten bestimmte Regeln und Voraussetzungen – so
auch bei der Durchsetzungsinitiative:
• Die Durchsetzungsinitiative enthält schwere Delikte wie Mord,
Falsch ist
Raub, Geiselnahme oder schwere Körperverletzung, welche bei
einer Verurteilung zwingend zu
einer Landesverweisung führen
müssen.
• Sodann enthält die Initiative eine
Bestimmung, dass bei weiteren
Delikten, welche die öffentliche
Ordnung und Sicherheit besonders gefährden, eine Verurteilung
bei vorbestraften Tätern ebenfalls
zu einer Landesverweisung führen
muss. Voraussetzung ist eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder
Geldstrafe in den vergangenen
zehn Jahren.
Die Durchsetzungsinitiative schafft
Sicherheit, indem sie die Rechtsordnung durchsetzt, Ausländerkriminalität bekämpft und Wiederholungstaten verhindert. Davon profitiert die
Bevölkerung, aber auch der Wirtschaftsstandort, welcher ebenfalls
auf Rechtssicherheit und
die Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit
angewiesen ist.
von Nationalrat
Gregor Rutz
Zürich (ZH)
Richtig ist
Ein Diebstahl eines Apfels im Garten des Nachbars mit gleichzeitigem Übersteigen und leichten
Beschädigung des Zaunes führt
zu einer automatischen Ausschaffung.
Einbrüche in den Dorfladen (mit Diebstahl einer Flasche Bier), in die
Alphütte (Entwendung eines Salamis) oder in einen Garten (Klauen
eines Apfels) sind vom Deliktskatalog nicht erfasst. Für eine zwingende Landesverweisung ist