Klartext Februar 2016 | Page 3

JA zur Durchsetzungs-Initiative 3 Die richtige Antwort zur richtigen Zeit Mit der Ausschaffungsinitiative beschlossen Volk und Stände im November 2010, dass ausländische Straftäter, die wegen bestimmter Delikte verurteilt worden sind, zwingend des Landes verwiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden sollen. D iesen klar formulierten Verfassungsauftrag hat das Parlament unterlaufen, indem es eine Härtefallklausel in die Ausführungsbestimmungen aufnahm. Diese ermöglicht den Richtern in jedem Fall, von einer Ausweisung abzusehen. Genau dies wollte die Ausschaffungsinitiative verhindern. Darum muss die Durchsetzungsinitiative diesen Fehler nun korrigieren. Für Ausschaffungen gelten bestimmte Regeln und Voraussetzungen – so auch bei der Durchsetzungsinitiative: • Die Durchsetzungsinitiative enthält schwere Delikte wie Mord, Falsch ist Raub, Geiselnahme oder schwere Körperverletzung, welche bei einer Verurteilung zwingend zu einer Landesverweisung führen müssen. • Sodann enthält die Initiative eine Bestimmung, dass bei weiteren Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit besonders gefährden, eine Verurteilung bei vorbestraften Tätern ebenfalls zu einer Landesverweisung führen muss. Voraussetzung ist eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe in den vergangenen zehn Jahren. Die Durchsetzungsinitiative schafft Sicherheit, indem sie die Rechtsordnung durchsetzt, Ausländerkriminalität bekämpft und Wiederholungstaten verhindert. Davon profitiert die Bevölkerung, aber auch der Wirtschaftsstandort, welcher ebenfalls auf Rechtssicherheit und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit angewiesen ist. von Nationalrat Gregor Rutz Zürich (ZH) Richtig ist Ein Diebstahl eines Apfels im Garten des Nachbars mit gleichzeitigem Übersteigen und leichten Beschädigung des Zaunes führt zu einer automatischen Ausschaffung. Einbrüche in den Dorfladen (mit Diebstahl einer Flasche Bier), in die Alphütte (Entwendung eines Salamis) oder in einen Garten (Klauen eines Apfels) sind vom Deliktskatalog nicht erfasst. Für eine zwingende Landesverweisung ist