Abstimmungen vom 5. Juni 13
39’500
11’000
Kantone und Gemeinden an Kapazitätsgrenzen bei der Aufnahme
von Asylanten.
Politik der „offenen Haustüren“
Die Explosion der AsylbewerberZahlen ist die Folge einer jahrelangen, völlig falschen „WillkommensKultur“ und einer unverantwortlichen
Politik der „offenen Haustüren“.
Immer mehr EU-Länder verabschieden sich faktisch von den Schengenund Dublin-Abkommen. Sie hören
auf, Asylbewerber zu registrieren,
befestigen ihre Landesgrenzen, kündigen die Einführung von Grenzkontrollen an oder legen jährliche Obergrenzen für Asylbewerber fest.
2015 stellten 39‘523 Personen
ein Asylgesuch in der Schweiz,
15‘758 mehr als im Vorjahr. Die
Schweiz war kein primäres Zielland für Personen, welche über
die sogenannte Balkanroute nach
Europa gelangten, blieb jedoch
ein wichtiges Ziel für Migrantinnen und Migranten der zentralen Mittelmeeroute (gibt sogar das
Staatssekretariat für Migration zu).
Doch genau von dort bilden Flüchtlinge nach Genfer Konvention
schon lange eine Minderheit. Die
grösste Gruppe sind nach wie vor
die Eritreer, die aus einem Staat
kommen, in dem es seit Jahren
keinen Krieg mehr gibt.
Und was tut die Schweiz? Nichts. Die
Verantwortlichen halten es nicht für
nötig, Grenzkontrollen einzuführen,
um illegale Migranten zurückzuweisen. Sie klammern sich ans gescheiterte Dublin-System. Auch die zur
Abstimmung gelangende Revision
baut auf diesem gescheiterten System
auf und basiert damit bereits heute
auf längst überholten Grundlagen.
Damit haben Bundesrat und Parlament
– gegen den Willen der SVP – eine Revision des Asylgesetzes beschlossen,
die das Problem zusätzlich verschärft.
Liegenschaften für Asylunterkünfte enteignen
Angesichts der spürbar aufkommenden
„Panik“ bei Bund und Kantonen, die
nur noch mit Mühe und viel Kreativität neue Unterkünfte für das Auffangen der Asylantenflut finden können,
sieht das revidierte Asylgesetz sogar
die Möglichkeit der Enteignung vor.
Davon wird der Bund gegenüber
den Kantonen oder Gemeinden bei
der Errichtung von Asylunterkünften zweifellos Gebrauch machen,
sollte er auf lokalen Widerstand
stossen. Liegenschaften könnten so
auch gegen den Willen der Besitzer
zu Asylunterkünften gemacht werden. Das grundlegende Recht auf
Eigentum wird der Asylindustrie geopfert. Und bezahlen müssten Liegenschaftenbesitzer ihre Anwälte
natürlich selber.
Schweizerische Asyltradition sieht
anders aus
Echte, an Leib und Leben bedrohte Asylsuchende bekommen in der
Schweiz Hilfe. Illegale Migranten,
auf der Suche nach einem besseren
Leben, sind konsequent zurückzuweisen. Das ist unsere schweizerische Asyltradition. Für diese Tradition kämpft die SVP. Gratis-Anwälte
und Enteignungen brauchen wir dazu
nicht. Deshalb am 5. Juni Nein zum
Asylgesetz.