Klartext Februar 2016 | Page 13

Abstimmungen vom 5. Juni 13 39’500 11’000 Kantone und Gemeinden an Kapazitätsgrenzen bei der Aufnahme von Asylanten. Politik der „offenen Haustüren“ Die Explosion der AsylbewerberZahlen ist die Folge einer jahrelangen, völlig falschen „WillkommensKultur“ und einer unverantwortlichen Politik der „offenen Haustüren“. Immer mehr EU-Länder verabschieden sich faktisch von den Schengenund Dublin-Abkommen. Sie hören auf, Asylbewerber zu registrieren, befestigen ihre Landesgrenzen, kündigen die Einführung von Grenzkontrollen an oder legen jährliche Obergrenzen für Asylbewerber fest. 2015 stellten 39‘523 Personen ein Asylgesuch in der Schweiz, 15‘758 mehr als im Vorjahr. Die Schweiz war kein primäres Zielland für Personen, welche über die sogenannte Balkanroute nach Europa gelangten, blieb jedoch ein wichtiges Ziel für Migrantinnen und Migranten der zentralen Mittelmeeroute (gibt sogar das Staatssekretariat für Migration zu). Doch genau von dort bilden Flüchtlinge nach Genfer Konvention schon lange eine Minderheit. Die grösste Gruppe sind nach wie vor die Eritreer, die aus einem Staat kommen, in dem es seit Jahren keinen Krieg mehr gibt. Und was tut die Schweiz? Nichts. Die Verantwortlichen halten es nicht für nötig, Grenzkontrollen einzuführen, um illegale Migranten zurückzuweisen. Sie klammern sich ans gescheiterte Dublin-System. Auch die zur Abstimmung gelangende Revision baut auf diesem gescheiterten System auf und basiert damit bereits heute auf längst überholten Grundlagen. Damit haben Bundesrat und Parlament – gegen den Willen der SVP – eine Revision des Asylgesetzes beschlossen, die das Problem zusätzlich verschärft. Liegenschaften für Asylunterkünfte enteignen Angesichts der spürbar aufkommenden „Panik“ bei Bund und Kantonen, die nur noch mit Mühe und viel Kreativität neue Unterkünfte für das Auffangen der Asylantenflut finden können, sieht das revidierte Asylgesetz sogar die Möglichkeit der Enteignung vor. Davon wird der Bund gegenüber den Kantonen oder Gemeinden bei der Errichtung von Asylunterkünften zweifellos Gebrauch machen, sollte er auf lokalen Widerstand stossen. Liegenschaften könnten so auch gegen den Willen der Besitzer zu Asylunterkünften gemacht werden. Das grundlegende Recht auf Eigentum wird der Asylindustrie geopfert. Und bezahlen müssten Liegenschaftenbesitzer ihre Anwälte natürlich selber. Schweizerische Asyltradition sieht anders aus Echte, an Leib und Leben bedrohte Asylsuchende bekommen in der Schweiz Hilfe. Illegale Migranten, auf der Suche nach einem besseren Leben, sind konsequent zurückzuweisen. Das ist unsere schweizerische Asyltradition. Für diese Tradition kämpft die SVP. Gratis-Anwälte und Enteignungen brauchen wir dazu nicht. Deshalb am 5. Juni Nein zum Asylgesetz.