Billag
13
NEIN zur Billag-Mediensteuer
Bundesrat und Parlament wollen eine Mediensteuer einführen: Künftig sollen alle eine Mediensteuer bezahlen – auch wenn sie gar kein Empfangsgerät haben. Unternehmen werden zusätzlich abgezockt. Der
Schweizerische Gewerbeverband hat gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes das Referendum ergriffen. Deshalb werden wir am 14. Juni darüber abstimmen können.
von Nationalrätin Natalie Rickli, Winterthur (ZH)
1931 wurde die Schweizerische Rundspruchgesellschaft (SRG) gegründet. Im
gleichen Jahr nahmen die ersten Radiosender ihren Dienst auf. An der Landesausstellung 1939 führte die ETH Zürich
in der Schweiz erstmals Fernsehtechnik
vor. 1953 führte die SRG einen offiziellen Fernsehversuchsbetrieb durch.
An fünf Abenden pro Woche wurde ein
rund einstündiges Programm gesendet.
Die Empfangsgebühr zu jener Zeit war
auf jeden Fall gerechtfertigt.
Private Medienangebote
2015 sind wir aber definitiv im Multimedia-Zeitalter angekommen: Die
Konsumenten haben Hunderte in- und
ausländische Radio- und Fernsehsender
sowie Internet- und Social-Media-Angebote zur Auswahl. Der grösste Teil
dieser Angebote ist privatwirtschaftlich
finanziert und nicht von öffentlichen
Geldern abhängig. Dies zeigt: Die Medienpolitik muss dringend liberalisiert
werden. Es ist nicht mehr gerechtfertigt,
dass wir ein staatliches SRG-Angebot
mit 18 Radio- und 8 Fernsehsendern
sowie diversen Websites finanzieren
Am 12. Januar hat der Schweizerische Gewerbeverband über 100’000 Unterschriften gegen die neue Mediensteuer bei der Bundeskanzlei eingereicht.
müssen. Die jährlichen Gebühren sind
entsprechend explodiert: Zahlten Privatpersonen 1987 noch Fr. 279.60, zahlen wir heute Fr. 462.40.
Leider sind Bundesrat und Parlament im
letzten Jahrhundert steckengeblieben:
Statt die Gebühren zu senken, wird eine
verfassungswidrige Mediensteuer eingeführt. In Zukunft sollen sogar Personen, die weder Empfangsgeräte besitzen
Nimmersatter Gebührentopf: 1,35 Milliarden!
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft Radio- und Fernsehempfangsgebühren: Einnahmen 1998 - 2013
noch gebührenfinanzierte Programme
konsumieren, die Mediensteuer bezahlen. Auch Blinde und Gehörlose werden
nach einer fünfjährigen Übergangsfrist
zur Kasse gebeten. Unternehmen müssen der Billag noch mehr Geld abliefern,
obwohl juristische Personen gar nicht
Radio hören oder fernsehen können.
Buebetrickli des Bundesrates
Mit diesem unfairen Buebetrickli und
der Behauptung, Sie müssten künftig
nur noch Fr. 400 an Gebühren bezahlen,
will der Bundesrat die Gebührenzahler
überlisten. Denn das steht gar nicht im
Gesetz! Im Gegenteil: Der Bundesrat
kann die Gebühren gemäss Gesetz in
alleiniger Kompetenz weiter erhöhen!
Dass es dem Bundesrat kaum ernst
ist, die Gebühren zu senken, sieht man
nicht nur an der Entwicklung der Empfangsgebühren, sondern auch am immer
grösser werdenden Gebührentopf: 1998
betrug der Gesamtertrag 1,086 Mia.
Franken, während 2014 bereits 1,352
Mia. Franken durch die Billag eingetrieben wurden. Deshalb NEIN zur unfairen
Billag-Mediensteuer am 14. Juni.