Klartext Dezember 2016 | Page 10

10 Masseneinwanderung Verfassungsbruch! Mit der NICHT-Umsetzung des am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen beschlossenen Auftrages der Steuerung der Zuwanderung begeht das Parlament einen in dieser absoluten Form einmaligen Verfassungsbruch. Die Bilanz nach fast drei Jahren Auftragsverweigerung der Bundesrats- und Parlamentsmehrheit ist katastrophal und die von FDP-Architekten entworfene Gesetzesruine ist nichts anderes als die vorauseilende Kapitulation vor der EU. Eine die Mehrheit von Volk und Ständen demütigende einseitige Unterwerfungserklärung. V ergleichen wir doch den von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsauftrag mit dem nun vorliegenden Verfassungsbruch-Gesetz; Art. 121a BV 1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig Nicht erfüllt! 2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Nicht erfüllt! Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Nicht erfüllt! Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden. Nicht erfüllt! 3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer (nicht nur von Arbeitslosen und schon gar nicht von allen arbeitssuchenden EU-Bürgern) auszurichten, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Nicht erfüllt! Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage. Nicht erfüllt! 4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen. Nicht erfüllt! (Die Bundesrats- und Parlamentsmehrheit wollen jetzt sofort verfassungswidrig die masslose