10 Masseneinwanderung
Verfassungsbruch!
Mit der NICHT-Umsetzung des am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen beschlossenen Auftrages der
Steuerung der Zuwanderung begeht das Parlament einen in dieser absoluten Form einmaligen Verfassungsbruch. Die Bilanz nach fast drei Jahren Auftragsverweigerung der Bundesrats- und Parlamentsmehrheit ist katastrophal und die von FDP-Architekten entworfene Gesetzesruine ist nichts anderes
als die vorauseilende Kapitulation vor der EU. Eine die Mehrheit von Volk und Ständen demütigende
einseitige Unterwerfungserklärung.
V
ergleichen wir doch den von
Volk und Ständen beschlossenen
Verfassungsauftrag
mit dem nun vorliegenden Verfassungsbruch-Gesetz;
Art. 121a BV
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig
Nicht erfüllt!
2 Die Zahl der Bewilligungen für
den Aufenthalt von Ausländerinnen
und Ausländern in der Schweiz wird
durch jährliche Höchstzahlen und
Kontingente begrenzt.
Nicht erfüllt!
Die Höchstzahlen gelten für sämtliche
Bewilligungen des Ausländerrechts
unter Einbezug des Asylwesens.
Nicht erfüllt!
Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
Nicht erfüllt!
3 Die jährlichen Höchstzahlen und
Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf
die gesamtwirtschaftlichen Interessen
der Schweiz unter Berücksichtigung
eines Vorranges für Schweizerinnen
und Schweizer (nicht nur von Arbeitslosen und schon gar nicht von
allen arbeitssuchenden EU-Bürgern)
auszurichten, die Grenzgängerinnen
und Grenzgänger sind einzubeziehen.
Nicht erfüllt!
Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen
sind insbesondere das Gesuch eines
Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
Nicht erfüllt!
4 Es dürfen keine völkerrechtlichen
Verträge abgeschlossen werden, die
gegen diesen Artikel verstossen.
Nicht erfüllt!
(Die Bundesrats- und Parlamentsmehrheit wollen jetzt sofort verfassungswidrig die masslose