8 Selbstbestimmungsinitiative
Dekadenz als
Menschenrecht?
Das folgende Beispiel zeigt auf, wie weit wir es mit dem internationalen Anpassertum geschafft haben. Unter dem Stichwort „Menschenrechte“ werden teilweise absurde Forderungen durchgesetzt,
welche uns auch teuer zu stehen kommen können. Umso wichtiger ist die Selbstbestimmungsinitiative der SVP, damit wir selber und mit gesundem Menschenverstand über unsere Rechte
entscheiden können.
I
m hohen Alter von 65 Jahren
kam dem Aargauer Max in den
Sinn, er sei mit dem falschen
Geschlecht geboren. Er begann mit
einer Hormon- und Psychotherapie, lebte fortan als Frau und nannte
sich Nadine. Kurze Zeit später un-
„Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP will
lediglich, dass hier in der
Schweiz gemäss gesundem Menschenverstand
über Rechte und Pflichten entschieden wird.“
terzog sie sich einer operativen Geschlechtsumwandlung und sandte
die Rechnung in Höhe von 43‘000
CHF an seine Krankenkasse. Diese
verweigerte allerdings die Übernahme der Kosten mit der Begründung,
für derart schwere, irreversible Eingriffe sei in der Schweiz eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen.
Die Allgemeinheit bezahlt‘s
Die Kostenvergütung durch die prämienzahlende Allgemeinheit erstritt
sich Nadine durch alle Instanzen.
Sie war bereits 72 Jahre alt, als
der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte die Beschwer-
de guthiess: Zwei Jahre Wartefrist
verstosse gegen Art. 8 der Menschenrechtskonvention! Besagte internationale Norm stellt das „Recht
auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ sicher, was wortwörtlich auch unsere Bundesverfassung
festhält. Die Schweiz wurde damit
wegen Verstoss gegen die Menschenrechte und zu 15‘000 Euro
Genugtuung und 8‘000 Euro Kostenersatz verurteilt – und die Krankenkasse zur sofortigen Zahlung
der Operation verdonnert.
Kein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel
Ganz im Gegenteil: Die Internetseite einer Organisation, die sich dem
Schutz der Menschenrechte verschrieben hat, nimmt diesen Entscheid als
Präzedenzfall für die Beibehaltung
der „Menschenrechte“ und gegen die
SVP und ihre Initiative. Als gewöhnlicher Bürger denkt man bei
Menschenrechten doch
eher an das Folterverbot,
Schutz vor Kriegsgräueln oder das Recht auf
Leben und weniger an
persönliche Bedürfnisbefriedigung, bei der
der Steuer- bzw.
Prämienzahler die (späte)
Selbstverwirklichung teuer
bezahlen soll.
Diese Überinterpretation der ursprünglichen Menschenrechte durch
fremde Richter beflügelt die Anspruchsmentalität. Die Selbstbestimmungsinitiative der SVP will
lediglich, dass hier in der Schweiz
gemäss gesundem Menschenverstand über Rechte und Pflichten
entschieden wird.
von Nationalrätin
Barbara Steinemann,
Watt (ZH)