Abstimmungen vom 28. Februar 11
FDP das Gegenteil und stimmten,
zusammen mit der SP, einem verwässerten Gesetzesvorschlag zu.
Abgestufter Deliktskatalog
Die Durchsetzungs-Initiative will
diesen Schaden beheben. Sie formuliert Umsetzungsbestimmungen,
welche sich eng an den Wortlaut
der Ausschaffungs-Initiative anlehnen. Der Deliktskatalog ist fein
abgestuft: Es gibt sehr schwere Delikte, bei welchen eine sofortige
Ausweisung zwingend ist, und es
gibt Delikte, bei welchen im Wiederholungsfall eine Landesverweisung angeordnet wird. Die Zahl der
Delikte zeigt, wie dringend nötig
die Initiative ist: Zählt man alle relevanten Verurteilungen zusammen,
müssten jedes Jahr über 10‘000
Ausländer die Schweiz verlassen –
eine bedenklich hohe Zahl.
Die Artikel der Durchsetzungs-Initiative sind direkt anwendbar – sie
werden Teil der Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung.
Wenn das Volk der DurchsetzungsInitiative also zustimmt, braucht
es kein Gesetz von National- und
Ständerat mehr.
von Nationalrat Gregor Rutz,
Mitglied Staatspolitische
Kommission (SPK),
Zürich (ZH)
Warum es die Durchsetzungs-Initiative braucht:
Ausschaffung erst nach 19 Delikten
Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich
Entscheid vom 24. Juni 2015 (VB.2015.00206)
Das geltende Recht, als auch die vom Parlament angenommene Umsetzungsgesetzgebung sind bei der
Verhängung von Landesverweisen zu wenig konsequent. Ohne Durchsetzungs-Initiative wird sich an dieser Praxis nichts ändern. Im Juni 2015 entzog das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einem 45-jährigen Ausländer zwar die Niederlassungsbewilligung, aber erst nach dem 19ten Delikt.
Der Ausländer A, Jahr