Klartext Dezember 2015 | Page 11

Abstimmungen vom 28. Februar 11 FDP das Gegenteil und stimmten, zusammen mit der SP, einem verwässerten Gesetzesvorschlag zu. Abgestufter Deliktskatalog Die Durchsetzungs-Initiative will diesen Schaden beheben. Sie formuliert Umsetzungsbestimmungen, welche sich eng an den Wortlaut der Ausschaffungs-Initiative anlehnen. Der Deliktskatalog ist fein abgestuft: Es gibt sehr schwere Delikte, bei welchen eine sofortige Ausweisung zwingend ist, und es gibt Delikte, bei welchen im Wiederholungsfall eine Landesverweisung angeordnet wird. Die Zahl der Delikte zeigt, wie dringend nötig die Initiative ist: Zählt man alle relevanten Verurteilungen zusammen, müssten jedes Jahr über 10‘000 Ausländer die Schweiz verlassen – eine bedenklich hohe Zahl. Die Artikel der Durchsetzungs-Initiative sind direkt anwendbar – sie werden Teil der Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung. Wenn das Volk der DurchsetzungsInitiative also zustimmt, braucht es kein Gesetz von National- und Ständerat mehr. von Nationalrat Gregor Rutz, Mitglied Staatspolitische Kommission (SPK), Zürich (ZH) Warum es die Durchsetzungs-Initiative braucht: Ausschaffung erst nach 19 Delikten Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich Entscheid vom 24. Juni 2015 (VB.2015.00206) Das geltende Recht, als auch die vom Parlament angenommene Umsetzungsgesetzgebung sind bei der Verhängung von Landesverweisen zu wenig konsequent. Ohne Durchsetzungs-Initiative wird sich an dieser Praxis nichts ändern. Im Juni 2015 entzog das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich einem 45-jährigen Ausländer zwar die Niederlassungsbewilligung, aber erst nach dem 19ten Delikt. Der Ausländer A, Jahr