Klartext Dezember 2015 | Page 10

10 Durchsetzungsinitiaitve Kriminelle Ausländer ausweisen Einbrüche, Vergewaltigungen, Messerstechereien – jeden Tag liest man von neuen Gewalttaten. Die Mehrheit der Straftäter ist ausländischer Herkunft. Diese werden mit der Durchsetzungs-Initiative endlich konsequent aus der Schweiz ausgewiesen. Die Initiative korrigiert die verwässerte Gesetzgebung, welche das Parlament zur Ausschaffungs-Initiative beschlossen hat. von Nationalrat Gregor Rutz, Zürich (ZH) E in Blick in die Kriminalstatistik gibt interessanten Aufschluss über die teilweise brutalen Straftaten: Bei Einbrüchen beträgt der Ausländeranteil 73%, bei Vergewaltigungen 61% und bei Tötungsdelikten fast 58%. Im Jahr 2014 hatten ganze 73% der Gefängnisinsassen keinen Schweizer Pass. Zur Erinnerung: Der Ausländeranteil beträgt in der Schweiz derzeit rund 24%. Landesverweis als zwingende Folge Diese Problematik wurde seitens der SVP mit der sog. Ausschaffungs-Initiative aufgegriffen. Im Sommer 2007 lanciert, wurde die Initiative 2010 von Volk und Ständen angenommen. Gleichzeitig wurde ein Gegenvorschlag, der eine Mindeststrafe und Härtefallregelungen enthielt, in allen Kantonen abgelehnt. Der Auftrag war damit klar: Die Bevölkerung will eine konsequente Durchsetzung unserer Rechtsordnung. Kriminelle Ausländer, welche ein schweres Delikt begangen haben und die Ordnung und Sicherheit gefährden, müssen aus der Schweiz ausgewiesen werden. Die Initiative wollte eine Praxisänderung erwirken. Es sollen überall in der Schweiz dieselben Massstäbe gelten. Wird jemand aufgrund bestimmter Delikte verurteilt, muss die Landesverweisung zwingende Folge der Verurteilung sein. Ausschaffungs-Initiative als Volksauftrag Warum Nationalrat und Ständerat trotzdem – entgegen dem Volkswillen – ein Gesetz beschlossen haben, welches eine Härtefallregelung vorsieht, bleibt ein Rätsel. CVP-Nationalrätin Ruth Humbel brachte es in der Nationalratsdebatte vom März 2015 auf den Punkt: Die Ausschaffungs-Initiative sei „nicht mehr eine Forderung der SVP, sondern sie ist geltende Verfassungsnorm und ein Auftrag des Volkes“. Diesen gelte es umzusetzen, ob das den Parlamentariern passe oder nicht. Wenige Monate später behaupteten CVP und