Klartext Dezember 2013 | Page 11

Volksabstimmung vom 9. Februar 11 Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache Ziel der Initiative ist es, den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zu entschlacken. Es ist unverständlich, dass trotz der stetig steigenden Prämien nicht längst alle unnötigen Leistungen abgebaut wurden. Abtreibung ist keine Krankheit und sollte daher auch nicht von der Allgemeinheit berappt werden. D ie SVP hat in der letzten Legislatur eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen eingereicht, um unnötige Leistungen aus der Grundversicherung zu streichen. Die Initiative ist ein weiterer Schritt, um die lange Liste von unangebrachten Leistungen zu bereinigen; denn viele Familien können die Krankenkassenprämien kaum mehr bezahlen. Die Kosten der jährlich über 11‘000 Abtreibungen belaufen sich gemäss Auskunft des Bundesrates auf schätzungsweise 15 bis 20 Millionen Franken pro Jahr.Wir müssen uns durch die Volksinitiative aber nicht inaber bewusst sein, dass die zum Teil frage gestellt. Eine Zusatzversicherung sehr hohen Nachbehandlungskosten kann dieses Risiko abdecken. Auseiner Abtreibung wegen psychischer serdem wird nach wie vor bei einer und physischer Schwierigkeiten noch Vergewaltigung oder bei einer Notlanicht einberechnet ge der Frau eine «Selbstbestimmung fordert Abtreibung von sind. Wenn man Eigenverantwortung. Wer diese Zahlen beder Krankenkastrachtet, müsste es se übernommen. selbst bestimmt, soll auch vorrangiges Ziel Der kostenlose selber bezahlen.» der Gesundheitsund einfache Zupolitiker sein, ungewollte Schwan- gang zum Schwangerschaftsabbruch gerschaften und Abtreibungen zu re- in allen Fällen bagatellisiert jedoch duzieren. die Schwere des Eingriffs in den Körper der Frau, und man verkennt damit Eigenverantwortung stärken die psychisch oft belastende Situation, Es darf nicht sein, dass alle Personen welche ein Schwangerschaftsabbruch verpflichtet werden, über ihre Prämien auslöst. Eine umfassende Beratung die Abtreibungen anderer Menschen und Abklärung der Möglichkeiten mit mit zu finanzieren. Die Freiheit des In- Einbezug der Eltern, Ärzte und andedividuums, die Selbstbestimmung und rer Fachleute sowie des persönlichen die Achtung der ethischen Werte müssen Umfeldes wäre für die Betroffenen in unserem Staat gewährleistet werden. zur Problembewältigung von grosser Die Möglichkeit einer Abtreibung wird Wichtigkeit. MEHR INFORMATIONEN Vergleich mit dem Ausland Eine umfangreiche Studie in den USA zeigt: Fällt die öffentliche Abtreibungsfinanzierung weg, führt dies dazu, dass die Zahl ungewollter Schwangerschaften und in der Folge auch der Abtreibungen abnehmen. Die Stärkung der Eigenverantwortung zeigt Wirkung. Übrigens, auch in Österreich werden Abtreibungen nicht von der Allgemeinheit bezahlt. Gerade das Beispiel Österreich zeigt, dass auch ohne obligatorische Abtreibungsfinanzierung keine Frau in Not gerät. Selbstbestimmung fordert Eigenverantwortung. Wer selbst bestimmt, soll auch selber bezahlen. von Nationalrätin Andrea Geissbühler, Bäriswil (BE) WWW. privatsache.ch