Klartext Dezember 2012 | Page 7

Abzockerinitiative 7 zockerei“ oder n! sollen diesen Prämien für Firmenkäufe und Firmenverkäufe ausgerichtet werden. Ferner soll die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrates einzeln wählen, sowie den Verwaltungsratspräsidenten und die unabhängige Stimmrechtsvertretung; Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sollen untersagt werden. Die Aktionäre sollen elektronisch fernabstimmen können, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Die Höhe der Renten, Kredite und Darlehen an Organmitglieder soll in den Statuten festgelegt werden. Schliesslich sollen die Pensionskassen offenlegen, wie sie gestimmt haben. Der massgebliche Unterschied zwischen der Volksinitiative und dem indirekten Gegenentwurf ist, dass die Aktionäre beim indirekten Gegenentwurf in den Statuten teilweise eine andere Regelung festlegen können, wenn sie dies für ihr eigenes Unternehmen als richtig erachten. Von Bedeutung ist weiter, dass die Volksinitiative Strafbestimmungen vorsieht. Würden somit die neuen aktienrechtlichen Bestimmungen verletzt, wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich, bzw. eine Geldstrafe von bis zu sechs Jahresvergütungen. Die Delegierten entscheiden Die Stärkung der Aktionärsrechte entspricht den Grundsätzen der SVP. Die Eigentümer sollen das Sagen in ihrem Unternehmen haben. Sie stehen ja schliesslich auch mit ihrem eigenen Geld im Risiko. Dies soll auch für börsenkontierte Unternehmen gelten. Die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ geniesst aufgrund exzessiver Boni und Vergütungen verständlicherweise in breiten Bevölkerungsschichten grosse Sympathien. Parteileitung und Fraktion haben sich deshalb gemeinsam mit dem Initiativkomitee dafür eingesetzt, dass im Rahmen der Revision des Aktienrechts die Kernanliegen der Initiative auf Gesetzesstufe - wo sie sinnvollerweise angesiedelt sein sollten - integriert werden. Im Rahmen der sogenannten „Einigungslösung“ hat man sich auf eine gemeinsam getragene Umsetzung verständigt. Teile dieser Einigungslösung konnten in den indirekten Gegenentwurf eingebracht werden. Andere fanden keine Mehrheit. Das Resultat des parlamentarischen Prozesses ist also ein Kompromiss. Zugegebenermassen konnte die SVP trotz grosser Anstrengungen nicht alle Ziele, welche man gemeinsam mit den Initianten formulierte, erreichen. Dem steht gegenüber, dass nun eine rasch umsetzbare Lösung auf Gesetzesstufe vorliegt, welche die Hauptzielsetzungen der Initiative, die Bekämpfung der „Abzockerei“, auf der richtigen Stufe aufnimmt. Für die Delegierten der SVP geht es somit Ende Januar 2013 um die klassische Fragestellung: Wollen wir die Taube auf dem Dach, oder rasch den sicheren Spatz in der Hand? Zentral ist, dass nun so oder so endlich etwas gegen die Auswüchse im Bereich der Boni und Bezüge unternommen werden kann. Sowohl die Initiative als auch der indirekte Gegenentwurf ermöglichen dies, der Gegenentwurf aber deutlich schneller. von Nationalrat Adrian Amstutz, Fraktionspräsident, Sigriswil (BE)