Abzockerinitiative 7
zockerei“ oder
n!
sollen diesen Prämien für Firmenkäufe und Firmenverkäufe ausgerichtet
werden. Ferner soll die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrates einzeln wählen, sowie den
Verwaltungsratspräsidenten und die
unabhängige Stimmrechtsvertretung;
Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sollen untersagt werden. Die Aktionäre sollen elektronisch fernabstimmen können, was mit entsprechenden
Kosten verbunden ist. Die Höhe der
Renten, Kredite und Darlehen an Organmitglieder soll in den Statuten festgelegt werden. Schliesslich sollen die
Pensionskassen offenlegen, wie sie gestimmt haben.
Der massgebliche Unterschied zwischen
der Volksinitiative und dem indirekten
Gegenentwurf ist, dass die Aktionäre
beim indirekten Gegenentwurf in den
Statuten teilweise eine andere Regelung
festlegen können, wenn sie dies für ihr
eigenes Unternehmen als richtig erachten. Von Bedeutung ist weiter, dass die
Volksinitiative Strafbestimmungen vorsieht. Würden somit die neuen aktienrechtlichen Bestimmungen verletzt, wäre
eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
möglich, bzw. eine Geldstrafe von bis zu
sechs Jahresvergütungen.
Die Delegierten entscheiden
Die Stärkung der Aktionärsrechte entspricht den Grundsätzen
der SVP. Die Eigentümer sollen
das Sagen in ihrem Unternehmen
haben. Sie stehen ja schliesslich
auch mit ihrem eigenen Geld im Risiko. Dies soll auch für börsenkontierte
Unternehmen gelten. Die Volksinitiative „gegen die Abzockerei“ geniesst
aufgrund exzessiver Boni und Vergütungen verständlicherweise in breiten
Bevölkerungsschichten grosse Sympathien. Parteileitung und Fraktion haben
sich deshalb gemeinsam mit dem Initiativkomitee dafür eingesetzt, dass im Rahmen der Revision des Aktienrechts die
Kernanliegen der Initiative auf Gesetzesstufe - wo sie sinnvollerweise angesiedelt
sein sollten - integriert werden. Im Rahmen der sogenannten „Einigungslösung“
hat man sich auf eine gemeinsam getragene Umsetzung verständigt. Teile dieser
Einigungslösung
konnten in den
indirekten Gegenentwurf eingebracht werden.
Andere fanden
keine Mehrheit.
Das Resultat des
parlamentarischen
Prozesses ist also
ein Kompromiss.
Zugegebenermassen
konnte die SVP trotz
grosser Anstrengungen nicht
alle
Ziele, welche man gemeinsam mit den Initianten formulierte, erreichen. Dem steht
gegenüber, dass nun eine rasch umsetzbare Lösung auf Gesetzesstufe vorliegt,
welche die Hauptzielsetzungen der Initiative, die Bekämpfung der „Abzockerei“,
auf der richtigen Stufe aufnimmt. Für die
Delegierten der SVP geht es somit Ende
Januar 2013 um die klassische Fragestellung: Wollen wir die Taube auf dem
Dach, oder rasch den sicheren
Spatz in der Hand? Zentral ist,
dass nun so oder so endlich etwas gegen die Auswüchse im
Bereich der Boni und Bezüge
unternommen werden kann.
Sowohl die Initiative als auch
der indirekte Gegenentwurf
ermöglichen dies, der Gegenentwurf aber deutlich schneller.
von Nationalrat Adrian Amstutz,
Fraktionspräsident,
Sigriswil (BE)