Klartext August 2016 | Page 5

Ja zu mehr Sicherheit ! 5 formationen beschaffen darf . Neu soll der Nachrichtendienst in einem einzigen Gesetz geregelt werden , dem Nachrichtendienstgesetz .

Verhältnismässiger Eingriff in die persönliche Freiheit Jede Art von Kontrolle im Sinne der Sicherheit führt zu einer gewissen Einschränkung der persönlichen Freiheit . Bei der Ausarbeitung des Nachrichtendienstgesetzes wurde dieser Eingriff möglichst tief gehalten , um eine Massenüberwachung zu verhindern . Unbescholtene Bürger sollen nicht auf dem « Radar » des Nachrichtendienstes landen . Um dies zu garantieren , wurden bei der Datenüberwachung im Internet ( sog . Kabelaufklärung ) neben dem Bewilligungssystem auch technische Massnahmen beschlossen , damit ausschliesslich nachrichtendienstlich relevante Informationen zum Nachrichtendienst fliessen .
Notwendige materielle Änderungen Der Nachrichtendienst des Bundes ist ein kleiner aber wirksamer und notwendiger Dienst . Mit der Zustimmung zum Nachrichtendienstgesetz reagiert das Parlament auf moderne Bedrohungen , die auf die Schweiz zukommen könnten . Heute darf der Nachrichtendienst nur Informationen an öffentlich zugänglichen Orten beschaffen . Angesichts der immer komplexeren Bedrohungsformen braucht der Nachrichtendienst dringend weitere Möglichkeiten , Informationen zu beschaffen und zu analysieren . Als neue Möglichkeiten vorgesehen sind von Nationalrat Beat Arnold , Verantwortlicher Sicherheitspolitik der SVP , Schattdorf ( UR )
u . a . der Einsatz von Ortungs- und Überwachungsgeräten an nicht öffentlichen Orten , das Eindringen in Computersysteme und -netzwerke sowie das Durchsuchen von Räumlichkeiten , Fahrzeugen oder Behältnissen . Richtigerweise dürfen derartige Beschaffungsmassnahmen nur dann angeordnet werden , wenn eine konkrete Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz vorliegt und die Massnahme im Einzelfall durch das Bundesverwaltungsgericht genehmigt und durch den Verteidigungsminister ( nach Konsultation des Aussenund Justizdepartementes ) freigegeben wurde . Derzeit ist mit rund einem Duzend Fälle pro Jahr zu rechnen , bei denen solche Massnahmen angezeigt sind . Das sind zwar wenige Fälle , doch die Gefahr für die Bevölkerung , die von diesen Einzelfällen ausgehen kann , ist enorm . Deshalb ist ein « Ja » zum Nachrichtendienstgesetz am 25 . September 2016 für mich unabdingbar .