4 Nachrichtendienstgesetz
Nachrichtendienstgesetz – Ein
«Ja» für unsere Sicherheit
Am 25. September 2016 stimmen wir über das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) ab. Ein «Ja» zu diesem Gesetz ist dringend notwendig. Die Mittel, welche dem
Nachrichtendienst derzeit für die Beschaffung sicherheitsrelevanter Informationen zur Verfügung stehen, reichen im heutigen Technologiezeitalter nicht mehr aus.
von Nationalrat Beat Arnold, Verantwortlicher Sicherheitspolitik der SVP, Schattdorf (UR)
D
er Nachrichtendienst braucht
dringend der Technik angepasste
Beschaffungsmittel.
Es ist zu begrüssen, dass gleichzeitig
ein Bewilligungssystem dafür sorgt,
dass diese Mittel mit Augenmass und
nur in begründeten Fällen angewendet werden dürfen. Von einer «Massenüberwachung» - wie von der Geg-
«Derzeit ist mit rund
einem Duzend Fälle pro
Jahr zu rechnen, bei
denen solche Massnahmen angezeigt sind. Das
sind zwar wenige Fälle,
doch die Gefahr für die
Bevölkerung, die von
diesen Einzelfällen ausgehen kann, ist enorm.»
nerschaft behauptet wird - kann somit
keine Rede sein und der Eingriff in die
persönliche Freiheit wird mit diesem
Gesetz auf das absolut Notwendigste
beschränkt. Auch deshalb stimmte das
Parlament dem Nachrichtendienstgesetz mit deutlichen Mehrheiten zu: der
Nationalrat mit 145 zu 41 Stimmen bei
8 Enthaltungen und der Ständerat mit
35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Darum: Stimmen auch Sie «Ja»!
Nachrichtendienste sind keineswegs
eine Erfindung der Neuzeit. Bereits
die Orte der Alten Eidgenossenschaft
waren auf Nachrichten und Informationen angewiesen, um rechtzeitig
Massnahmen gegen eine drohende
Gefahr ergreifen zu können. Die Gesetzgebung für nachrichtendienstliche Aufgaben passt sich jeweils dem
Umfeld der Bedrohung an, so auch
in der Schweiz. Parallel dazu kontrollieren politische und fachspezifische Instanzen richtigerweise die
Rechtmässigkeit der Handlungen
des Nachrichtendienstes.
fische Aufgabe hat. Elemente dieses
Puzzles sind u.a.: Polizei, Gerichte,
Strafvollzugsbehörden, Armee und
eben der Nachrichtendienst. Nur mit
allen Teilen ist das Puzzle komplett.
Weshalb braucht es einen Nachrichtendienst?
Ein Zweck der Schweizerischen
Eidgenossenschaft ist gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung auch die
Wahrung der Sicherheit des Landes.
Basierend auf dieser Kernaufgabe
hat die Schweiz ein Netzwerk aus
sicherheitsrelevanten Teilen konstruiert, wobei jeder Teil seine spezi-
mengelegt. Die rechtliche Basis des
Nachrichtendienstes ist derzeit im
Wesentlichen in zwei Erlassen verteilt: dem Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen
Nachrichtendienstes (ZNDG) sowie
im Bundesgesetz über Massnahmen
zur Wahrung der inneren Sicherheit
(BWIS). Diese Gesetze definieren,
wie der Nachrichtendienst seine In-
Struktur des alten und neuen
Nachrichtendienstes
Der Nachrichtendienst besteht in seiner heutigen Form seit dem Jahr 2010.
Damals wurde der «Strategische
Nachrichtendienst» und der «Dienst
für Analyse und Prävention» zusam-