Klartext August 2016 | Page 4

4 Nachrichtendienstgesetz Nachrichtendienstgesetz – Ein «Ja» für unsere Sicherheit Am 25. September 2016 stimmen wir über das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) ab. Ein «Ja» zu diesem Gesetz ist dringend notwendig. Die Mittel, welche dem Nachrichtendienst derzeit für die Beschaffung sicherheitsrelevanter Informationen zur Verfügung stehen, reichen im heutigen Technologiezeitalter nicht mehr aus. von Nationalrat Beat Arnold, Verantwortlicher Sicherheitspolitik der SVP, Schattdorf (UR) D er Nachrichtendienst braucht dringend der Technik angepasste Beschaffungsmittel. Es ist zu begrüssen, dass gleichzeitig ein Bewilligungssystem dafür sorgt, dass diese Mittel mit Augenmass und nur in begründeten Fällen angewendet werden dürfen. Von einer «Massenüberwachung» - wie von der Geg- «Derzeit ist mit rund einem Duzend Fälle pro Jahr zu rechnen, bei denen solche Massnahmen angezeigt sind. Das sind zwar wenige Fälle, doch die Gefahr für die Bevölkerung, die von diesen Einzelfällen ausgehen kann, ist enorm.» nerschaft behauptet wird - kann somit keine Rede sein und der Eingriff in die persönliche Freiheit wird mit diesem Gesetz auf das absolut Notwendigste beschränkt. Auch deshalb stimmte das Parlament dem Nachrichtendienstgesetz mit deutlichen Mehrheiten zu: der Nationalrat mit 145 zu 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen und der Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Darum: Stimmen auch Sie «Ja»! Nachrichtendienste sind keineswegs eine Erfindung der Neuzeit. Bereits die Orte der Alten Eidgenossenschaft waren auf Nachrichten und Informationen angewiesen, um rechtzeitig Massnahmen gegen eine drohende Gefahr ergreifen zu können. Die Gesetzgebung für nachrichtendienstliche Aufgaben passt sich jeweils dem Umfeld der Bedrohung an, so auch in der Schweiz. Parallel dazu kontrollieren politische und fachspezifische Instanzen richtigerweise die Rechtmässigkeit der Handlungen des Nachrichtendienstes. fische Aufgabe hat. Elemente dieses Puzzles sind u.a.: Polizei, Gerichte, Strafvollzugsbehörden, Armee und eben der Nachrichtendienst. Nur mit allen Teilen ist das Puzzle komplett. Weshalb braucht es einen Nachrichtendienst? Ein Zweck der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist gemäss Artikel 2 der Bundesverfassung auch die Wahrung der Sicherheit des Landes. Basierend auf dieser Kernaufgabe hat die Schweiz ein Netzwerk aus sicherheitsrelevanten Teilen konstruiert, wobei jeder Teil seine spezi- mengelegt. Die rechtliche Basis des Nachrichtendienstes ist derzeit im Wesentlichen in zwei Erlassen verteilt: dem Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) sowie im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Diese Gesetze definieren, wie der Nachrichtendienst seine In- Struktur des alten und neuen Nachrichtendienstes Der Nachrichtendienst besteht in seiner heutigen Form seit dem Jahr 2010. Damals wurde der «Strategische Nachrichtendienst» und der «Dienst für Analyse und Prävention» zusam-