Klartext August 2016 | Page 13

EU 13 Wahrung des Volkswillens bei Verhandlungen mit der EU Viele EU-Bürger nehmen die EU als undemokratisch wahr. Die Bürgerferne Brüssels drückt sich immer wieder in einer unsäglichen Regulierungswut aus. Ein Grossteil der EU-Bürger kann auch nicht nachvollziehen, wieso sie nicht mehr selber bestimmen können, welche und wie viele Flüchtlinge und Migranten in ihr Land kommen dürfen. Um diesen Missständen einen Riegel zu schieben, hat Grossbritannien deshalb am 23. Juni in einer Volksabstimmung beschlossen, aus der EU auszutreten. W as bedeutet diese Entscheidung der Briten für unser Land? Auch die Schweiz kämpft schon lange um mehr Handlungsspielraum in der Beziehung mit der EU. Doch bis jetzt vergebens. Der britische Volksentscheid lässt nun hoffen, dass die EU selbstkritischer wird, den eigenen Reformbedarf erkennt und sich bei Verhandlungen mit staatlichen Vertragspartnern dynamischer als bisher zeigt. Was die Beziehung der Schweiz mit der EU betrifft, so stehen derzeit zwei wichtige Geschäfte an. nenfreizügigkeitsabkommen nicht verletzt, der Schweiz aber die Möglichkeit einräumt, die unkontrollierte Masseneinwanderung zu begrenzen. Sollte es jedoch zu keiner Einigung mit der EU kommen, so hat der Bundesrat einseitig Massnahmen zu ergreifen, die zur Lösung dieses Problems führen. Dabei darf er sich nicht von der Furcht vor einer Kündigung der Bilateralen I durch die EU leiten lassen. Es ist sowieso sehr unwahrscheinlich dass die EU die bilateralen Verträge I kündigt, angesichts des Nutzens, den sie aus diesen Abkommen erzielt. «Der britische Volksentscheid lässt nun hoffen, dass die EU selbstkritischer wird, den eigenen Reformbedarf erkennt und sich bei Verhandlungen mit staatlichen Vertragspartnern dynamischer als bisher zeigt.» Ein einengender Rahmenvertrag ist inakzeptabel für die Schweiz Der zweite Verhandlungsgegenstand ist der sogenannte institutionelle Rahmenvertrag. Darin verlangt die EU von der Schweiz unter anderem die automatische Übernahme ihrer Gesetze, soweit sie die bilateralen Verträge betreffen. Damit aber nicht genug: Die Schweiz soll auch den EU-Gerichtshof als oberste Instanz anerkennen. Einen solchen Unterwerfungsvertrag gilt es Der Masseneinwanderungsartikel ist wirkungsvoll umzusetzen Vor zweieinhalb Jahren hat eine Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung beschlossen, dass wir die Zuwanderung wieder eigenständig steuern. Tatsächlich steht offenbar ein einvernehmlicher Lösungsvorschlag in Aussi