Klartext August 2014 | Page 4

4 Masseneinwanderung Umsetzung der Volksinitiative Der Auftrag von Volk und Ständen ist klar: Seit dem 9. Februar 2014 steht in Art. 121a der Bundesverfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten steuert. Abkommen, die diesem Verfassungsartikel widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren neu zu verhandeln. Bundesrat und Parlament haben dies nun umzusetzen. von Nationalrat Adrian Amstutz, Fraktionspräsident, Sigriswil (BE) I ndem die EU den Neuverhandlungen zum Freizügigkeitsabkommen die rote Karte zeigt, soll die Umsetzung aber verhindert werden. Als die SVP dies bereits vor drei Monaten aufdeckte, wurde sie verhöhnt. Nun hat es sich genau so bestätigt. Die SVP hat eine wirkungsvolle Umsetzung präsentiert Die SVP hingegen hat schon vor Monaten einen pragmatischen Umsetzungsvorschlag vorgelegt. Mit Kontingenten, Inländervorrang und verschiedenen Begleitmassnahmen kann die Zuwanderung schnell und unbürokratisch gesenkt werden. Im Bereich des Familiennachzugs und der Sozialleistungen haben wir verschiedene Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die für die Wirkung im Ziel – die Steuerung und vor allem Begrenzung der Zuwanderung – entscheidend sind. Doch der Bundesrat hat den fundier- ten, unbürokratischen und zielgerichteten Vorschlag der SVP nicht aufgenommen. Statt dem Auftrag des Volkes nachzukommen, wurde der Erhalt der Personenfreizügigkeit als oberstes Ziel definiert. Die heutige Personenfreizügigkeit ist zu Ende Die vereinigten Abstimmungsverlierer wollen nicht wahrhaben, dass die heutige Personenfreizügigkeit von Volk und Ständen beendet worden ist. Sollte die EU – trotz klarer Revisionsmöglichkeit im bestehenden Abkommen – nicht gewillt sein, Verhandlungen zu führen, so hat die Schweiz zwei Möglichkeiten: 2. Oder sie kann das Freizügigkeitsabkommen kündigen. «Sollte der Bundesrat dann das Abkommen nicht von sich aus kündigen, so wird die SVP ihn mittels Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit zwingen. » adrian amstutz Da die Schweiz keine Vertragsbrecherin ist und sowohl die Rechtssicherheit, als auch die Vertragstreue für ein kleines Land wie die Schweiz von grosser Wichtigkeit sind, kommt eigentlich nur 1. Sie kann vertragsbrüchig werden, die zweite Möglichkeit in Frage. wie dies wohl die meisten EU-Staaten an dieser Stelle tun würden. Italien zeigt Sollte der Bundesrat dann das Abkomdies ja zurzeit exemplarisch im Zusam- men nicht von sich aus kündigen, so menhang mit dem Dublin-Abkommen. wird die SVP ihn mittels Volksinitiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit zwingen. „Mit Kontingenten, Inländervorrang und verschiedenen Begleitmassnahmen kann die Zuwanderung schnell und unbürokratisch gesenkt werden.“ Das Volksverdikt ist umzusetzen Bald wird sich zeigen, ob die vollmundigen Versprechungen der MitteParteien, man wolle die neue Verfassungsbestimmung gemäss Volkwillen umsetzen, auch eingelöst werden. Wir werden diese beim Wort nehmen. Ein „GehtNicht“ gibt’s nicht. Die Schweiz ist ein souveräner, direktdemokratischer Staat. Wenn Volk und Stände in der Verfassung festschreiben, dass unser Land die Zuwanderung wieder selbstständig steuern soll, dann haben sich Bundesrat und Parlament daran zu halten. Die Regierungen im Ausland haben dies zu respektieren. Wenn dies einem Abkommen widerspricht, das nicht geändert werden kann, so ist dieses zu kündigen. Das ist der Auftrag von Volk und Ständen.