Sanktionenrecht 13
Verschlimmbesserung
beim Strafrecht
Bis vor kurzem hatte die Schweiz einen hervorragenden Ruf bezüglich Sicherheit. Weltweit wurde sie bewundert, weil es nur selten Gewalt, Diebstähle und Einbrüche gab. Innerhalb kurzer Zeit haben wir es jedoch
geschafft, dass die Schweiz bei der Kriminalität einen „Spitzenplatz“ einnimmt. Mitverantwortlich ist das Strafrecht. Nun droht eine weitere verfehlte Revision.
P
er 1. Januar 2007 wurde das
Schweizer Strafrecht grundlegend
geändert. Gegen den Willen der
SVP wurden damals die kurzen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten abgeschafft und durch „Geldstrafen“ ersetzt.
Neben den alten
Bussen wurde mit
den neuen „Geldstrafen“ eine zweite Strafe geschaffen, die sich gegen
das Portemonnaie
richtet.
ar 2007 dauerte es nur gerade eine Woche, bis sogar das Schweizer Fernsehen
das Strafgesetz heftig kritisierte. Ausdrücke wie „krasse Fehlleistung des Gesetzgebers“ fielen. Vielen dämmerte es in der
Folge, wie unsinnig es gewesen war, die
schen National- und Ständerat kommt
die Vorlage zurück in den Nationalrat.
Zwar sind sich nun erfreulicherweise
alle einig, dass es richtig ist, bei den kurzen Freiheitsstrafen wieder die alte – bis
2006 geltende Regelung – einzuführen.
Leider ist der
Stand der Dinge
betreffend Geldstrafen aber frustrierend. Das Gesetz wird sogar
„verschlimmbessert“. Die richtige Lösung wäre
Absurde Situation
gewesen,
auch
Viele, die schon
hier einfach zur
einmal mit dem
alten
Regelung
Strassenverkehrszurückzukehren,
recht in Konflikt
die sich bis 2006
gekommen sind,
bestens bewährt
können ein Lied dahatte. Stattdessen
von singen: Neben
ist das Parlament
den Bussen wurdrauf und dran, eine
den ab 2007 mehr
komplizierte neue
und