Klartext August 2014 | Page 13

Sanktionenrecht 13 Verschlimmbesserung beim Strafrecht Bis vor kurzem hatte die Schweiz einen hervorragenden Ruf bezüglich Sicherheit. Weltweit wurde sie bewundert, weil es nur selten Gewalt, Diebstähle und Einbrüche gab. Innerhalb kurzer Zeit haben wir es jedoch geschafft, dass die Schweiz bei der Kriminalität einen „Spitzenplatz“ einnimmt. Mitverantwortlich ist das Strafrecht. Nun droht eine weitere verfehlte Revision. P er 1. Januar 2007 wurde das Schweizer Strafrecht grundlegend geändert. Gegen den Willen der SVP wurden damals die kurzen Freiheitsstrafen unter sechs Monaten abgeschafft und durch „Geldstrafen“ ersetzt. Neben den alten Bussen wurde mit den neuen „Geldstrafen“ eine zweite Strafe geschaffen, die sich gegen das Portemonnaie richtet. ar 2007 dauerte es nur gerade eine Woche, bis sogar das Schweizer Fernsehen das Strafgesetz heftig kritisierte. Ausdrücke wie „krasse Fehlleistung des Gesetzgebers“ fielen. Vielen dämmerte es in der Folge, wie unsinnig es gewesen war, die schen National- und Ständerat kommt die Vorlage zurück in den Nationalrat. Zwar sind sich nun erfreulicherweise alle einig, dass es richtig ist, bei den kurzen Freiheitsstrafen wieder die alte – bis 2006 geltende Regelung – einzuführen. Leider ist der Stand der Dinge betreffend Geldstrafen aber frustrierend. Das Gesetz wird sogar „verschlimmbessert“. Die richtige Lösung wäre Absurde Situation gewesen, auch Viele, die schon hier einfach zur einmal mit dem alten Regelung Strassenverkehrszurückzukehren, recht in Konflikt die sich bis 2006 gekommen sind, bestens bewährt können ein Lied dahatte. Stattdessen von singen: Neben ist das Parlament den Bussen wurdrauf und dran, eine den ab 2007 mehr komplizierte neue und