Klartext April 2017 | Page 13

Ja zum Verhüllungsverbot 13 Unsere Werte verteidigen! Im März 2016 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» lanciert – die bis anhin für einigen Wirbel gesorgt hat. Wir bitten Sie: Helfen Sie uns, im Endspurt die jetzt noch fehlenden Unterschriften rasch beizubringen. Noch fehlt rund ein Drittel der benötigten 100‘000 Unterschriften. D ie Initiative strebt ein Verhül- lungsverbot im öffentlichen Raum an. Die vorgesehenen Ausnahmen sind dabei klar formu- liert. Sie umfassen ausschliesslich Gründe der Gesundheit, der Sicher- heit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Die Erfahrungen des Kantons Tessin, wo ein solches Verbot seit Juli 2016 in Kraft ist, sind durchwegs positiv. Die arabischen Touristen halten sich an das Gesetz und der Tourismus hat sogar Aufwind erfahren. Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht In aufgeklärten europäischen Staa- ten wie der Schweiz gehört es zu den zentralen, unveräusserbaren Grund- werten des Zusammenlebens, sein Gesicht zu zeigen. Freie Menschen blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht. Nie- mand darf in der Schweiz gezwungen werden, sein Gesicht zu verhüllen. Ich sage aber auch: Wehret den An- fängen! Wir wollen in unserem Land keine Islamisierung und Parallel- gesellschaften à la Marseille oder Malmö. Dort prägen heute Burka- tragende Frauen das öffentliche Bild – weil es in der Vergangenheit ver- passt wurde, gegenüber Islamisten frühzeitig klare Grenzen zu setzen. Jetzt unterschreiben! Unterschriftenbogen liegt bei. Die Schweiz ist der Tradition der Freiheit verpflichtet. Freie Menschen, Frau- en und Männer, blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht. Die Tradition der Freiheit Die Initiative trifft den Nerv der Zeit. In einigen europäischen und sogar auch muslimischen Staaten herrscht bereits ein Verhüllungsverbot, in vie- len anderen wird darüber diskutiert. Denn spätestens seit der IS-Terror wütet, wissen wir: Für Terroristen gibt es keine Grenzen. Also darf nie- mandem in der Schweiz zugemutet werden, irgendwo Personen in Ganz- Verhüllung zu begegnen, von denen er nicht feststellen kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind. Auch Chaoten betroffen Aber auch die immer militanter agie- rende linksextreme Szene gefährdet die öffentliche Ordnung aktiv, indem sie systematisch – verborgen in ver- mummter Kleidung – Andersdenken- de terrorisiert oder fremdes Eigentum demoliert. Gerade weil in der «Cha- oten-Hochburg» Bern ein politisches Klima vorherrscht, das die Linksext- remisten noch immer mit Samthand- schuhen anfasst und die pflichtbe- wusste Polizei im Regen stehen lässt, braucht es nun ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Wenn links-grüne Mehrhei- ten der Polizei schon nicht genügend Rückhalt geben, braucht es umso dringender eine gesamtschweizeri- sche Lösung, um gegen vermummt randalierende Linksfaschisten konse- quent vorzugehen. von Nationalrat Walter Wobmann, Gretzenbach (SO)