Ja zum Verhüllungsverbot 13
Unsere Werte verteidigen!
Im März 2016 wurde die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» lanciert – die bis
anhin für einigen Wirbel gesorgt hat. Wir bitten Sie: Helfen Sie uns, im Endspurt die jetzt noch fehlenden
Unterschriften rasch beizubringen. Noch fehlt rund ein Drittel der benötigten 100‘000 Unterschriften.
D
ie Initiative strebt ein Verhül-
lungsverbot im öffentlichen
Raum an. Die vorgesehenen
Ausnahmen sind dabei klar formu-
liert. Sie umfassen ausschliesslich
Gründe der Gesundheit, der Sicher-
heit, der klimatischen Bedingungen
und des einheimischen Brauchtums.
Die Erfahrungen des Kantons Tessin,
wo ein solches Verbot seit Juli 2016
in Kraft ist, sind durchwegs positiv.
Die arabischen Touristen halten sich
an das Gesetz und der Tourismus hat
sogar Aufwind erfahren.
Kein freier Mensch verhüllt sein
Gesicht
In aufgeklärten europäischen Staa-
ten wie der Schweiz gehört es zu den
zentralen, unveräusserbaren Grund-
werten des Zusammenlebens, sein
Gesicht zu zeigen. Freie Menschen
blicken einander ins Gesicht, wenn
sie miteinander sprechen. Kein freier
Mensch verhüllt sein Gesicht. Nie-
mand darf in der Schweiz gezwungen
werden, sein Gesicht zu verhüllen.
Ich sage aber auch: Wehret den An-
fängen! Wir wollen in unserem Land
keine Islamisierung und Parallel-
gesellschaften à la Marseille oder
Malmö. Dort prägen heute Burka-
tragende Frauen das öffentliche Bild
– weil es in der Vergangenheit ver-
passt wurde, gegenüber Islamisten
frühzeitig klare Grenzen zu setzen.
Jetzt unterschreiben!
Unterschriftenbogen
liegt bei.
Die Schweiz ist der Tradition der Freiheit verpflichtet. Freie Menschen, Frau-
en und Männer, blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen.
Kein freier Mensch verhüllt sein Gesicht.
Die Tradition der Freiheit
Die Initiative trifft den Nerv der Zeit.
In einigen europäischen und sogar
auch muslimischen Staaten herrscht
bereits ein Verhüllungsverbot, in vie-
len anderen wird darüber diskutiert.
Denn spätestens seit der IS-Terror
wütet, wissen wir: Für Terroristen
gibt es keine Grenzen. Also darf nie-
mandem in der Schweiz zugemutet
werden, irgendwo Personen in Ganz-
Verhüllung zu begegnen, von denen
er nicht feststellen kann, ob sie Mann
oder Frau, harmlos oder gewalttätig,
bewaffnet oder unbewaffnet sind.
Auch Chaoten betroffen
Aber auch die immer militanter agie-
rende linksextreme Szene gefährdet
die öffentliche Ordnung aktiv, indem
sie systematisch – verborgen in ver-
mummter Kleidung – Andersdenken-
de terrorisiert oder fremdes Eigentum
demoliert. Gerade weil in der «Cha-
oten-Hochburg» Bern ein politisches
Klima vorherrscht, das die Linksext-
remisten noch immer mit Samthand-
schuhen anfasst und die pflichtbe-
wusste Polizei im Regen stehen lässt,
braucht es nun ein landesweit gültiges
Verhüllungsverbot im öffentlichen
Raum. Wenn links-grüne Mehrhei-
ten der Polizei schon nicht genügend
Rückhalt geben, braucht es umso
dringender eine gesamtschweizeri-
sche Lösung, um gegen vermummt
randalierende Linksfaschisten konse-
quent vorzugehen.
von Nationalrat
Walter Wobmann,
Gretzenbach (SO)