10 Altersvorsorge 2020
Die AHV willentlich in den
Ruin treiben
Mit der Revision der Altersvorsorge sollten im Wesentlichen drei Ziele erreicht werden: 1. Der Erhalt des
Rentenniveaus. 2. Die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV und der beruflichen Vorsorge.
3. Die Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung. Nachdem die beiden Räte
die Vorlage nun verabschiedet haben, kann man nur eines feststellen: Diese Ziele wurden allesamt bei
weitem verfehlt.
von Nationalrat Sebastian Frehner, Basel (BS)
D
ie Renten konnten zwar
mehrheitlich auf dem bis-
herigen Niveau gehalten
werden. Einerseits gibt es tatsäch-
lich nur ganz wenige Rentenbe-
züger, die geringfügige Renten-
einbussen erleiden. Andererseits
findet ein massiver Rentenausbau
statt. Durch die Erhöhung der
AHV-Rente um 70 Franken und
des Ehepaarplafonds auf 155 Pro-
zent bekommen alle Neurentner
eine höhere Rente. Das wird jähr-
lich über eine Milliarde zusätzlich
kosten. Damit wird die AHV noch
schneller in den Ruin getrieben.
Von der AHV-Erhöhung profi-
tieren aber nur in den wenigsten
Fällen jene, die wegen der (zu
begrüssenden) Senkung des Um-
wandlungssatzes von 6.8 auf 6
Prozent eine tiefere BVG-Rente
haben werden und deshalb eine
Kompensation brauchen: Es er-
halten auch alle Personen eine
höhere Rente, die gar keine zwei-
te Säule haben (darunter vie-
le Millionäre) und deshalb von
einem tieferen Umwandlungs-
satz überhaupt nicht betroffen
sind. Das gleiche gilt für die
sogenannte Übergangsgenerati-
on (alle Personen über 45), die
sowieso keine Renteneinbussen
erleiden wird. Dagegen werden
Ergänzungsleistungsbezüger, die
mehr Rente am nötigsten hätten,
von der Erhöhung nicht profitie-
ren, weil die Ergänzungsleistun-
gen einfach entsprechend gekürzt
werden. Diese Verteilung mit der
Giesskanne an alle gilt es daher
zu verhindern. Das Gesetz greift
zudem unser bewährtes Drei-Säu-
len-Modell von AHV, beruflicher
Vorsorge und 3. Säule an, indem
es die AHV stärkt und die zweite
Säule schwächt.
Gemäss Aussagen des Bundesrats
wird die AHV – trotz Anhebung des
Frauenrentenalters auf 65 sowie Er-
höhung der MWST um 0.6 und der
Lohnbeiträge um 0.3 Prozentpunk-
te – bereits im Jahr 2027 wieder ein
jährliches Minus von 1 Milliarde
Franken einfahren. Im Jahr 2035
sind es 7 Milliarden und 2045 12
Milliarden Franken pro Jahr. Dies
ist gegenüber kommenden Genera-
tionen nicht zu verantworten. Eine
zukünftige Sanierung kann nur noch