Klartext April 2017 | Page 10

10 Altersvorsorge 2020 Die AHV willentlich in den Ruin treiben Mit der Revision der Altersvorsorge sollten im Wesentlichen drei Ziele erreicht werden: 1. Der Erhalt des Rentenniveaus. 2. Die Sicherung des finanziellen Gleichgewichts der AHV und der beruflichen Vorsorge. 3. Die Anpassung der Altersvorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung. Nachdem die beiden Räte die Vorlage nun verabschiedet haben, kann man nur eines feststellen: Diese Ziele wurden allesamt bei weitem verfehlt. von Nationalrat Sebastian Frehner, Basel (BS) D ie Renten konnten zwar mehrheitlich auf dem bis- herigen Niveau gehalten werden. Einerseits gibt es tatsäch- lich nur ganz wenige Rentenbe- züger, die geringfügige Renten- einbussen erleiden. Andererseits findet ein massiver Rentenausbau statt. Durch die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken und des Ehepaarplafonds auf 155 Pro- zent bekommen alle Neurentner eine höhere Rente. Das wird jähr- lich über eine Milliarde zusätzlich kosten. Damit wird die AHV noch schneller in den Ruin getrieben. Von der AHV-Erhöhung profi- tieren aber nur in den wenigsten Fällen jene, die wegen der (zu begrüssenden) Senkung des Um- wandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent eine tiefere BVG-Rente haben werden und deshalb eine Kompensation brauchen: Es er- halten auch alle Personen eine höhere Rente, die gar keine zwei- te Säule haben (darunter vie- le Millionäre) und deshalb von einem tieferen Umwandlungs- satz überhaupt nicht betroffen sind. Das gleiche gilt für die sogenannte Übergangsgenerati- on (alle Personen über 45), die sowieso keine Renteneinbussen erleiden wird. Dagegen werden Ergänzungsleistungsbezüger, die mehr Rente am nötigsten hätten, von der Erhöhung nicht profitie- ren, weil die Ergänzungsleistun- gen einfach entsprechend gekürzt werden. Diese Verteilung mit der Giesskanne an alle gilt es daher zu verhindern. Das Gesetz greift zudem unser bewährtes Drei-Säu- len-Modell von AHV, beruflicher Vorsorge und 3. Säule an, indem es die AHV stärkt und die zweite Säule schwächt. Gemäss Aussagen des Bundesrats wird die AHV – trotz Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 sowie Er- höhung der MWST um 0.6 und der Lohnbeiträge um 0.3 Prozentpunk- te – bereits im Jahr 2027 wieder ein jährliches Minus von 1 Milliarde Franken einfahren. Im Jahr 2035 sind es 7 Milliarden und 2045 12 Milliarden Franken pro Jahr. Dies ist gegenüber kommenden Genera- tionen nicht zu verantworten. Eine zukünftige Sanierung kann nur noch