Nein zur Volksinitiative «Pro Service Public» 11
«Service public» nicht überladen
Eine gut funktionierende und flächendeckende Grundversorgung ist für unser Land und die Wirtschaft von
ganz zentraler Bedeutung. Verkehrsinfrastrukturen im öffentlichen Verkehr, wie auch die Versorgung mit
Post- und IT-Dienstleistungen müssen deshalb stets einen qualitativ zeitgemässen Standard haben.
E
benso müssen die Nutzerinnen
und Nutzer auf eine hohe Verlässlichkeit zählen können –
auch in den Randgebieten. Unter diesen
Voraussetzungen ist die Anlegung eines
Massstabes, der alles an der These «billig = gut» misst nicht nur gefährlich,
sondern letztlich selbstzerstörend.
wissen Grad auch innerbetriebliche
Quersubventionierungen möglich sind.
Denn allein von den Nutzenden in den
Berg- und Randregionen lässt sich mit
Sicherheit nicht das jetzige Kosten-/
Nutzenverhältnis bewerkstelligen. Die
Grundversorgung erfüllt aber nur dann
den gesetzgeberischen Auftrag, wenn
Ein guter «Service public» in allen Regionen und Tälern unserer Landes ist
nur dann zu gewährleisten, wenn bis zu einem gewissen Grad auch innerbetriebliche Quersubventionierungen möglich sind.
Investitionen nicht mit neuen Gesetzen abwürgen
Um all diese Dienstleistungen und
Marktangebote auf dem jetzigen Niveau mit fortschrittlicher Ausrichtung
halten zu können, sind weiterhin sehr
grosse Investitionen nötig. Diese kann
ein Unternehmen nur dann aus eigener Kraft tätigen, wenn es sich nicht
mit einem faktischen Gewinnverbot
konfrontiert sieht. Denn ein guter «Service public» in allen Regionen und
Tälern unserer Landes ist nur dann zu
gewährleisten, wenn bis zu einem ge-
sie überall, allumfassend und zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist.
Tiefe Gehälter machen keinen
besseren «Service public»
Ein Aufhänger der Initiative ist zudem
auch die Entlöhnungsfrage. Kein öffentlicher Grundversorgungsbetrieb soll
gemäss Initiativtext eine bessergestellte
Entlöhnungsskala als die Bundesverwaltung haben. Dabei geht es den Initianten natürlich in erster Linie um die
Saläre der operativ Geschäftsführenden
(neudeutsch CEO’s), welche kein hö-
heres Gehalt als Bundesratsmitglieder
erhalten sollen. Zugegeben: Es ist beim
ersten Hinsehen natürlich in verführerischer Art verleitend, diesem Argument
zu folgen. Beim Nachdenken wird
einem aber schnell klar: Die oberste
Leitung von nationalen Grossunternehmen wie SBB, Post und Swisscom, mit
teils internationaler Ausrichtung, muss
unbedingt mit wirklichem Topkader
besetzt sein. Hier dürfen wir beim Anforderungsprofil und den menschlichen
Qualitäten sicher keine Kompromisse
eingehen. Denn der Bund als alleiniger
oder hauptsächlichster Eigner dieser
Grundversorgungsunternehmen stellt
notwendigerweise hohe Anforderungen an diese Betriebsführungen.
Parlament fast geschlossen dagegen
Somit ist auch klar: Die Besoldung
solcher Top-Kaderleute unterliegt den
Besoldungsrichtlinien des Marktes. Da
gilt ein anderer Gradmesser als beim
Bundesratsamt, was auch dem Bundesrat als selbstverständlich erscheint.
Sicherlich auch aus diesem Grund haben sowohl der Stände- als auch der
Nationalrat diese Initiative einstimmig
abgelehnt.
Lassen Sie sich also vom Titel dieser
Vorlage nicht täuschen. Wenn Sie für
einen guten und schweizweiten «Service public» sind, stimmen Sie NEIN
zu dieser Initiative und lassen Sie den
«Service public» so
gut wie er ist.
von Ständerat
Werner Hösli
Haslen (GL)