Klartext April 2016 | Page 11

Nein zur Volksinitiative «Pro Service Public» 11 «Service public» nicht überladen Eine gut funktionierende und flächendeckende Grundversorgung ist für unser Land und die Wirtschaft von ganz zentraler Bedeutung. Verkehrsinfrastrukturen im öffentlichen Verkehr, wie auch die Versorgung mit Post- und IT-Dienstleistungen müssen deshalb stets einen qualitativ zeitgemässen Standard haben. E benso müssen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine hohe Verlässlichkeit zählen können – auch in den Randgebieten. Unter diesen Voraussetzungen ist die Anlegung eines Massstabes, der alles an der These «billig = gut» misst nicht nur gefährlich, sondern letztlich selbstzerstörend. wissen Grad auch innerbetriebliche Quersubventionierungen möglich sind. Denn allein von den Nutzenden in den Berg- und Randregionen lässt sich mit Sicherheit nicht das jetzige Kosten-/ Nutzenverhältnis bewerkstelligen. Die Grundversorgung erfüllt aber nur dann den gesetzgeberischen Auftrag, wenn Ein guter «Service public» in allen Regionen und Tälern unserer Landes ist nur dann zu gewährleisten, wenn bis zu einem gewissen Grad auch innerbetriebliche Quersubventionierungen möglich sind. Investitionen nicht mit neuen Gesetzen abwürgen Um all diese Dienstleistungen und Marktangebote auf dem jetzigen Niveau mit fortschrittlicher Ausrichtung halten zu können, sind weiterhin sehr grosse Investitionen nötig. Diese kann ein Unternehmen nur dann aus eigener Kraft tätigen, wenn es sich nicht mit einem faktischen Gewinnverbot konfrontiert sieht. Denn ein guter «Service public» in allen Regionen und Tälern unserer Landes ist nur dann zu gewährleisten, wenn bis zu einem ge- sie überall, allumfassend und zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist. Tiefe Gehälter machen keinen besseren «Service public» Ein Aufhänger der Initiative ist zudem auch die Entlöhnungsfrage. Kein öffentlicher Grundversorgungsbetrieb soll gemäss Initiativtext eine bessergestellte Entlöhnungsskala als die Bundesverwaltung haben. Dabei geht es den Initianten natürlich in erster Linie um die Saläre der operativ Geschäftsführenden (neudeutsch CEO’s), welche kein hö- heres Gehalt als Bundesratsmitglieder erhalten sollen. Zugegeben: Es ist beim ersten Hinsehen natürlich in verführerischer Art verleitend, diesem Argument zu folgen. Beim Nachdenken wird einem aber schnell klar: Die oberste Leitung von nationalen Grossunternehmen wie SBB, Post und Swisscom, mit teils internationaler Ausrichtung, muss unbedingt mit wirklichem Topkader besetzt sein. Hier dürfen wir beim Anforderungsprofil und den menschlichen Qualitäten sicher keine Kompromisse eingehen. Denn der Bund als alleiniger oder hauptsächlichster Eigner dieser Grundversorgungsunternehmen stellt notwendigerweise hohe Anforderungen an diese Betriebsführungen. Parlament fast geschlossen dagegen Somit ist auch klar: Die Besoldung solcher Top-Kaderleute unterliegt den Besoldungsrichtlinien des Marktes. Da gilt ein anderer Gradmesser als beim Bundesratsamt, was auch dem Bundesrat als selbstverständlich erscheint. Sicherlich auch aus diesem Grund haben sowohl der Stände- als auch der Nationalrat diese Initiative einstimmig abgelehnt. Lassen Sie sich also vom Titel dieser Vorlage nicht täuschen. Wenn Sie für einen guten und schweizweiten «Service public» sind, stimmen Sie NEIN zu dieser Initiative und lassen Sie den «Service public» so gut wie er ist. von Ständerat Werner Hösli Haslen (GL)