Klartext April 2015 | Page 7

Durchsetzungsinitiative 7 Richter über dem Volk? „Schlichtweg nur noch enttäuscht“ stand unser Parteipräsident Toni Brunner am 11. März 2015 in der Frühjahrssession des Nationalrats am Rednerpult, als die gesetzgeberische Umsetzung des Verfassungsartikels über die Ausschaffung krimineller Ausländer zur Debatte kam. Den Stimmbürgern bleibt nur noch die Durchsetzungsinitiative. von Nationalrat Hans Egloff, Aesch (ZH) V or viereinhalb Jahren machte der Souverän die SVP-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer zum Verfassungsartikel. Vor einem Jahr hatte sich der Nationalrat auf eine Kompromisslösung verständigt: Die Ausschaffung krimineller ausländischer Täter wäre bei schweren Delikten (z.B. Mord, „Die Ausschaffungsinitiative wurde lanciert, weil die Gerichts- und die Behördenpraxis in der Schweiz als sehr unterschiedlich und zu lasch wahrgenommen wurde.“ Raub, Vergewaltigung usw.) zwingend zu vollziehen gewesen. Die Ausschaffung Krimineller, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Entführung, Brandstiftung), wäre für Wiederholungstäter vorgesehen gewesen. Bürgerliche Kehrtwende Doch nun ist alles anders. Nach dem Ständerat haben sich die FDP- und die CVP/EVP-Fraktion vom Kompromiss abgewendet. Dies, indem sie die vom Stimmvolk klar abgeschmetterte Härtefallprüfung durch Gerichte gemäss Vorschlag des Bundesrats neu als „Einzelfallprüfung“ etikettierten und das Ganze „Verhältnismässigkeitsprüfung“ nannten. Dass in 26 Kantonen und landesweit die Mehrheit Nein dazu sagte, interessierte die „bürgerliche Mitte“ nicht. Toni Brunner beurteilte das so: „Sie stossen das Volk vor den Kopf. Das ist nicht der Auftakt zu einer Kompromisslösung, sondern zu einem Abstimmungskampf. Sie provozieren damit, dass die Durchsetzungsinitiative vors Volk kommt.“ Und er kündigte an: „Die Zustimmung zu dieser Initiative wird höher ausfallen als die zur Ausschaffungsinitiative.“ Beschliessen, was entschieden wurde Die Ausschaffungsinitiative wurde lanciert, weil die Gerichtsund die Behördenpraxis in der Schweiz als sehr unterschiedlich und zu lasch wahrgenommen wurde. Die Initiative strebt eine Praxisänderung an. Doch ein Gesetz zu beschliessen, das sich nahtlos in die bisherige Praxis einfügt, ist nicht der Zweck der Übung. Mein Zürcher Kollege Gregor Rutz meinte dazu: „Es geht nicht darum, dass Sie das beschliessen, was Sie gerne möchten. Es geht darum, dass Sie das beschliessen, was Volk und Stände im November 2010 entschieden haben.“ Dafür bleibt nur noch ein Weg: Die SVP-Durchsetzungsinitiative. Denn mit dem Richterinstrument der Härtefallprüfung dürften wohl weiterhin nur etwa 500 statt bis zu 18‘000 kriminelle Ausländer pro Jahr ihre „Wahlheimat“ Schweiz verlassen.