Klartext April 2014 | Page 6

6 Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 Mindestlohn für Ärzte? Wer Sachlichkeit und Fakten vor opportunistische Einzelinteressen und Medienpolemik stellt, kann aus ordnungspolitischer, freiheitlicher und wirtschaftlicher Überzeugung nur zu einer Abstimmungsempfehlung für den 18. Mai kommen: Nein zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung. von Nationalrat Thomas de Courten, Rünenberg (BL) A usgangspunkt ist die im Jahr 2010 eingereichte Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin». Die Initiative wollte die Hausarztmedizin attraktiver machen. Kernpunkt war die Forderung, dass in der Bundesverfassung die Hausärzte «als in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen» vorgeschrieben werden. Der Bundesrat hat sich, wohl auch in der Angst, die breit abgestützte Hausarztmedizin könnte einen Abstimmungserfolg erzielen, für einen Gegenvorschlag entschieden. Das Parlament hat diesem im September 2013 leider zugestimmt. die zusätzlichen Einnahmen aus dem Medikamentenverkauf der Ärzte, was nochmals ein Zusatzeinkommen von CHF 50’000 und mehr generieren kann. Jammern auf hohem Niveau Vor diesem Hintergrund sind drei Fest- Ärztedichte laufend steigt. Allein in den letzten 10 Jahren haben 2500 neue Ärzte eine eigene Praxis in der Schweiz eröffnet. Wobei drittens, vor allem die Anzahl der Hausärzte steigt, jene der Spezialisten stagniert. Es besteht also keinerlei Anlass, die Hausarztmedizin zusätzlich zu fördern. Unliberaler Gegenvorschlag Darin wird festgehalten, dass Bund und Kantone für eine «allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen» und die Hausarztmedizin als «wesentlichen Bestandteil» dieser Grundversorgung anerkennen. Der Bund sorgt für Aus- und Weiterbildung der Hausärzte und sichert diesen – per Verfassung – eine „angemessene Abgeltung“ für ihre Leistungen zu. Die Hausärzte haben, nach diesen äusserst weitgehenden Zugeständnissen von Bundesrat und Parlament, ihre Initiative natürlich zu Gunsten des Gegenvorschlages zurückgezogen. Staatlicher Mindestlohn für Hausärzte! Nun stimmen wir also über einen neuen Artikel in der Bundesverfassung ab, der den frei praktizierenden Hausärzten einen staatlich garantierten Mindestlohn bringt. Heute beträgt der Durchschnittslohn der Allgemeinpraktiker in der Schweiz knapp CHF 200’000. Die Spezialärzte verdienen etwas mehr, rund CHF 350’000. Hinzu kommen für alle, je nach Kanton, Wer sich bei einem Einkommen von jährlich über 200’000 CHF eine staatliche Einkommensgarantie versprechen lassen möchte, jammert auf weltfremdem Niveau. stellungen wesentlich. Erstens: Ein Hausarzt verdient in der Schweiz zwar etwas weniger als Spezialärzte, aber in der Regel immerhin doch rund CHF 250’000 pro Jahr. Kein Wunder also zweitens, dass der Arztberuf in der Schweiz weiter sehr attraktiv ist und die Es ist wohl das erste Mal, dass ein Berufsstand vom Staat eine Garantie zur Ausübung seines Berufes verlangt. Dass dies mit den Hausärzten ausgerechnet ein liberaler, akademischer Berufsstand fordert, bleibt erstaunlich. In jedem Fall aber ist es klar abzulehnen.