Klartext April 2012 | Page 3

Ventilklausel 3 Besser spät als nie Mit der Anrufung der Ventilklausel hat der Bundesrat endlich einmal ein Zeichen gesetzt und bestätigt damit, dass die Sorgen breiter Bevölkerungsteile vor einer übermässigen Zuwanderung berechtigt sind. Einziger Wermutstropfen: Die bundesrätliche Reaktion erfolgt viel zu spät. von Nationalrätin Sylvia Flückiger, Schöftland (AG) A m 18. April 2012 kommunizierte Bundesrätin Sommaruga im Rahmen einer Pressekonferenz, dass gegenüber den EU-8-Staaten in Osteuropa ab dem 1. Mai 2012 die Ventilklausel angewendet wird. Mit dieser vorerst auf ein Jahr beschränkten Massnahme soll die Zuwanderung aus diesen Ländern begrenzt werden. Der Entscheid hat innerhalb der EU bereits zu grosser Kritik gegenüber der Schweiz geführt: So befanden einzelne Vertreter der EU, die Schweiz habe gar nicht das Recht, die EU-8-Staaten anders als die restlichen Mitgliedstaaten zu behandeln, obschon dies vertraglich so vereinbart wurde. Der Bundesratsentscheid führte auch zu innenpolitischer Kritik an der Anrufung der Ventilklausel, insbesondere weil diese nur eine sehr begrenzte Wirkung in Bezug auf die Zuwanderung habe und die Schweiz im Gegenzug Gefahr laufe, das freundschaftliche Verhältnis mit der EU aufs Spiel zu setzen. Freundschaftliche Verhältnisse jedoch beruhen immer auf Gegenseitigkeit, und die Schweiz wurde von der EU in der letzten Zeit wahrlich nicht immer freundschaftlich behandelt. kamen. Von rund 142‘000 Einwanderern sind dies immerhin 45‘000 Personen. Und die mehr als 45‘000 Grenzgänger sind dabei nicht berücksichtigt. Tatsächlich haben wir zentrale Probleme, die zu lösen sind: Wir haben die Kontrolle über die Zuwanderung verloren, ebenso beim Familiennachzug. Der Bundesrat sollte endlich dazu stehen und die Probleme lösen, statt mit beiden Händen unsere Steuergelder auszugeben. Ohne Massnahmen wird die Bevölkerung der Schweiz bis 2035 auf rund 10 Millionen Menschen anwachsen. Die Auswirkungen spüren wir bereits heute in allen Bereichen. Mit den Bilateralen Verträgen I haben wir uns auch das Es mutet auch seltsam an, wenn Bun- Bundesgesetz für öffentliches Beschafdesrätin Sommaruga sagt, die Ein- fungswesen eingehandelt, mit der Folwanderung sei stark über die Bedürf- ge, dass die Arbeiten nach WTO-Regeln nisse der Wirtschaft gesteuert. Damit ausgeschrieben werden und unsere Unversucht sie davon abzulenken, dass ternehmen immer öfter das Nachsehen 2011 31,6 % aller Einwanderer über haben. Wir haben eine starke Zunahme den Familiennachzug in die Schweiz der Scheinselbständigen, die unseren KMU das Leben schwer machen. Nun wird in der Folge der Arbeitsmarkt reguliert, kontrolliert und bürokratisiert. Nüchtern betrachtet ist die Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat bloss die Einhaltung des bei der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit gegebenen Versprechens. Die Schweiz ist nach wie vor ein attraktives Land, das eine starke Sogwirkung aufgrund hoher Löhne und gut ausgebauter Sozialwerke hat. Deshalb muss sie alles daran setzen, auch in Zukunft grösstmögliche Eigenständigkeit zu bewahren. Für die SVP ist die Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat für die osteuropäi- Daher sind Neuverhandschen EU-Staaten (EU-8) eine Selbstverständlichkeit. Die wenigen, noch zur Verfügung lungen in Bezug auf die Personenfreizügigkeit mit stehenden Instrumente zur Steuerung der Zuwanderung sind konsequent zu nutzen. der EU unumgänglich.