G20 Foundation Research Green Growth Forum Communique | Page 66

fehlt es an Transparenz und Legitimität. Der derzeitige Netzplanungsprozess kann op- timiert werden, um schneller und kosteneffi zienter ein Stromnetz bereitzustellen, das vollständig auf Erneuerbaren basiert. Mehr Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung im Netzplanungsprozess können die Akzeptanz von erneuerbaren Energien und Netzen steigern. Zahlreiche Akteure aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Unternehmen und Stiftungen kommentieren und ergänzen die Rahmengesetzgebung, die politischen Diskussionen sowie die Initiativen der europäischen Institutionen. In dem Bericht »Welt im Wandel: Ge- sellschaftsvertrag für eine Große Transformation« für den Rio+20-Gipfel unterstreicht der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) die Notwendigkeit für eine gemeinsame europäische Energiepolitik. Die Empfehlungen des Beirats beinhalten die schrittweise Harmonisierung von europäischen Einspeisetari- fen sowie die Einführung einer Initiative, um ähnliche Instrumente auch anderswo einzu- setzen. Der Beirat unterstützt ebenfalls die weitere Integration erneuerbarer Energien in den Energiebinnenmarkt. In ihrer Mitteilung zu erneuerbaren Energien kündigt die Euro- päische Kommission an, Leitlinien für die Reform von Fördersystemen vorzugeben, und weist dabei auf den erwarteten Nutzen von erweiterter Kooperation und Koordination hin. Indem das Potenzial von erneuerbaren Energien in Europa gebündelt wird, kann die Transition beschleunigt werden. Dies setzt eine stärkere (und besser gestaltete) Zusam- menarbeit und Verknüpfungen der nationalen Vergütungs- und Fördersysteme, welche die Mitgliedstaaten vereinbaren müssen, voraus. Die Vorteile können ihren vollen Um- fang erreichen, wenn sich immer mehr Mitgliedstaaten auf den Übergang zu erneuerba- ren Energien festlegen. Wenn jedoch an den gegenwärtig bestehenden Vergütungs- und Fördersystemen Veränderungen vorgenommen werden, ist es wichtig darauf zu achten, die derzeitigen positiven Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien nicht zu untergraben sowie das Vertrauen der Investoren zu stärken und nicht durch Sprunghaf- tigke it zu schwächen. Angesichts der Tatsache, dass es momentan keine Einigung zwischen allen Mitglied- staaten darüber gibt, 100 Prozent erneuerbare Energien als Ziel zu formulieren, wäre ein Zusammenschluss von Vorreitern in Makroregionen sowie deren verstärkte Zusam- menarbeit ratsam. Die damit verbundenen Mechanismen sollten Anreize schaff en, damit Länder eine gemeinsame Infrastruktur zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen entwi- ckeln und auf freiwilliger Basis ihre Fördersysteme öff nen – oder noch besser über ein gemeinsames Fördersystem für die Einspeisung von Strom verfügen. Wie im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert, bleibt es den Mitgliedstaaten derzeit vorbehalten, ihren Energiemix zu bestimmen. Nichtsdes- totrotz kann die Europäische Kommission Vorschläge unterbreiten, welche Einfl uss auf den Energiemix der Union haben. Nach Artikel 194 AEUV ist es Aufgabe der EU, die Ent- wicklung erneuerbarer Energieformen voranzutreiben. Wenn dies erhebliche Auswirkun- gen hat, muss im Rat Einstimmigkeit bestehen und es gibt keine Mitentscheidung durch das Europäische Parlament. Dies zeigt, dass der politische Wille für einen Übergang zu 100 Prozent erneuerbarer Energien innerhalb der Mitgliedstaaten erzeugt werden muss. Solange dies nicht in allen Mitgliedstaaten der Fall ist, müssen gegenwärtig gemein- schaftliche Mechanismen und die geeignete Infrastruktur errichtet werden, um die Mög- lichkeit eines EU-weiten Wechsels zu 100 Prozent erneuerbarer Energien weiterhin of- 64