G20 Foundation Research Green Growth Forum Communique | Page 41

urteilt, angestrebt werden. Grundsätzlich muss in diesem Kontext die Frage der Sinn- haftigkeit der gleichzeitigen Existenz von Fördermechanismen und Emissionshandel gestellt werden. Eine beispielhafte Maßnahme sollten europaweit bzw. möglichst welt- weit harmonisierte Energieeffizienzziele sein, die dazu führen, dass noch viel stärker als bisher in Energieeinspartechnologien investiert wird. 19. Der Energieverbrauch sollte durch eine staatliche Steuerungswirkung kontinuierlich und langfristig planbar verteuert werden. Dabei ist zu beachten, dass die jährliche Preisstei- gerung nicht über der jeweiligen Energie-Produktivitätssteigerungsrate liegen darf, da es andernfalls zu einer Abwanderung energieintensiver Branchen sowie zu sozialen Unge- rechtigkeiten kommen kann. 20. Grundsätzlich erfordert die Mobilisierung von privaten und institutionellen Kapital re- Investitionsanreize gulatorische Rahmenbedingungen, die keine Hemmnisse zur Schließung der Finanzie- rungslücke aufwerfen. a. Verhältnis von Rendite und Risiko: Das Risiko grüner Technologien ist häufig un- b. bekannt, da unter Umständen Erfahrungswerte und somit Risikoabschätzungen fehlen. Dieses Hemmnis zur Risikoübernahme durch z. B. Versicherer könnte durch gesetzliche Regelungen zu konstanten Abnahmemengen und/oder durch garantierte Mindestabnahmepreise über einen festgelegten Zeitraum entgegen gewirkt und so das Renditerisiko minimiert werden. Standardrisikomodell: Gemäß Solvency II müssen für risikoarme Kapitalanlagen (erneuerbare Energien und Infrastruktur-Projekte) genau so viele Eigenmittel vor- gehalten werden wie für risikoreiche Anlagen und hochspekulative Anlagen (Ver- weis auf das Positionspapier des Gesamtverband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft aus 2012). Hier empfiehlt sich die Etablierung eigener Risikoklassen für bestimmte risikoarme Anlagen mit einer niedrigeren Kapitalunterlegung, die dem geringeren Risikoprofil angemessen ist. Bei Kopplung an Mindestabnahmepreise und -mengen ergäbe sich dieser Beleg des risikoärmeren Investments. Die Abnah- meverpflichtung der Energieversorger könnte somit ein gangbarer Weg sein. Die EU verbietet gleichzeitige Investition in Energieproduktion und Energietransport. 21. Weiterhin muss bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen ein verstärktes Augenmerk auf Verlässlichkeit gelegt werden. Wiederholte und in kurzen Abständen erfolgende Änderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen verunsichern Investoren und ver- hindern, dass sich ein stabiler Markt entwickelt. Dies ist derzeit besonders deutlich im Bereich der erneuerbaren Energien zu beobachten. Green Growth Forum | Kommuniqué | Nachhaltige Entwicklung 39