G20 Foundation Research Green Growth Forum Communique | Page 30
lungsländer auf zahlreiche nicht patentgeschützte Technologien zurückgreifen. Daher
spielt eine Ausweitung des Patentschutzes für neue Technologien auf Entwicklungslän-
der keine oder nur eine nachgeordnete Rolle.
82. Technologieimporte sollten nicht durch landeseigene Einfuhrbarrieren (Zollgebühren)
weitere
Maßnahmen
behindert werden, z. B. sind Importe neuer Geräte, erforderliche Analysegeräte oder Mes-
stechnik z. B. für Demonstrationszwecke für Pilotanlagen im Rahmen von Forschungs-
projekten um das Fünff ache teurer.
83. Die Verwendung fi nanzieller Fördermittel muss strikt kontrolliert werden. Mittel dürfen
nicht pauschal, sondern nur zweckgebunden abfl ießen, wie z. B. für Personenaustausch,
Aufenthalt oder Workshops. Bei Nichterfüllung der jährlichen Zielvorstellung müssen
Gelder zurück gezahlt werden.
84. Die Gesetzgebung der Entwicklungsländer ist dringend anzupassen (Genehmigung
Anlagenerrichtung, Zielvorgaben der Klimapolitik, Energieeffi zienz und Materialeinspa-
rung).
85. Unterstützung benötigen Entwicklungsländer zudem beim Aufb au von Telekommunika-
tionsnetzen (z. B. Internet).
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