FahrRad 2/2014 | Page 18

KV Unna / Recht Semmelmann und der Schatzmeister Axel Horstmann sowie die Beisitzer Jan Bartels, Martin Isbruch, Michael KleineMöllhoff, Claudia Matz und Norbert Schmidt wurden in ihren Ämtern bestätigt. Thomas Semmelmann dankte dem ausgeschiedenen Thomas Rommelspacher herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren. ADFC Landesverband Eine Geburtstagstorte durfte nicht fehlen Keine Mitschuld bei Helm-Verzicht ADFC begrüßt Grundsatzurteil A m 1 7. Juni 201 4 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig von Juni 201 3 auf. DerADFC Bundesverband hatte die Klägerin auf ihrem Rechtsweg unterstützt. Nach Ansicht des Gerichts bestand zum Zeitpunkt des Unfalls keine allgemeine Verkehrsauffassung und kein Verkehrsbewusstsein, dass es zum Eigenschutz erforderlich und zumutbar sei, einen Helm zu tragen. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur 11 % der Fahrradfahrer einen Schutzhelm. ADFC-Kreisvorsitzende Werner Wülfing begrüßt dieses Urteil. „Wenn ein Autofahrer durch das Aufreißens einer Autotür einen Sturz eines Radfahrers verursacht, ist die Schuldfrage eindeutig. Da das Tragen eines Helmes durch die StVO nicht vorgeschrieben ist und das Tragen in der Bevölkerung in breiten Kreisen noch nicht akzeptiert ist, kann hieraus auch keine Mitschuld erwachsen.“ [ Urteil vom 1 7. Juni 201 4 - VI ZR 281 /1 3 ] Die Position des ADFC zum Thema Fahrradhelm: www.adfc.de/helme 1 8 FahrRad Herbst 201 4