KV Unna / Recht
Semmelmann und der Schatzmeister
Axel Horstmann sowie die Beisitzer Jan
Bartels, Martin Isbruch, Michael KleineMöllhoff, Claudia Matz und Norbert
Schmidt wurden in ihren Ämtern bestätigt.
Thomas Semmelmann dankte dem ausgeschiedenen Thomas Rommelspacher
herzlich für die gute und vertrauensvolle
Zusammenarbeit in den letzten Jahren.
ADFC Landesverband
Eine Geburtstagstorte
durfte nicht fehlen
Keine Mitschuld bei Helm-Verzicht
ADFC begrüßt Grundsatzurteil
A
m 1 7. Juni 201 4 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass
einem Radfahrer ohne Helm nicht automatisch eine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls angelastet werden kann. Damit hebt der BGH das umstrittene Urteil
des Oberlandesgerichts Schleswig von
Juni 201 3 auf. DerADFC Bundesverband
hatte die Klägerin auf ihrem Rechtsweg
unterstützt.
Nach Ansicht des Gerichts bestand
zum Zeitpunkt des Unfalls keine allgemeine Verkehrsauffassung und kein Verkehrsbewusstsein, dass es zum Eigenschutz erforderlich und zumutbar sei,
einen Helm zu tragen. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen
der Bundesanstalt für Straßenwesen im
Jahr 2011 innerorts nur 11 % der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.
ADFC-Kreisvorsitzende Werner Wülfing begrüßt dieses Urteil. „Wenn ein Autofahrer durch das Aufreißens einer Autotür einen Sturz eines Radfahrers
verursacht, ist die Schuldfrage eindeutig.
Da das Tragen eines Helmes durch die
StVO nicht vorgeschrieben ist und das
Tragen in der Bevölkerung in breiten Kreisen noch nicht akzeptiert ist, kann hieraus
auch keine Mitschuld erwachsen.“
[ Urteil vom 1 7. Juni 201 4 - VI ZR 281 /1 3 ]
Die Position des ADFC zum Thema
Fahrradhelm: www.adfc.de/helme
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