epos Akademie Kursbuch Ausgabe 2017 / 2018 | Page 6
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Die epos | akademie
Bildungsförderung
in Vorarlberg
Mit dem Bildungszuschuss soll möglichst vielen Arbeitnehmer/innen der Zugang zu Bildungsmaßnahmen erleichtert
werden. Die Gesamtkosten teilen sich das Land Vorarlberg, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer sowie das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Weitere Infos: www.bildungszuschuss.at & www.ams.at
Bildungskonto Startkapital
Voraussetzung: mindestens einjährige Berufstätigkeit. Gefördert werden berufsspezifische Aus- oder
Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mindestens Weiterbildungen mit mind. 50 Unterrichtseinheiten.
einem Semester. Von einer Förderung ausgeschlossen Förderungshöhe: 50 % der unmittelbar im Zusam-
sind Studien, die unter das Studienförderungsgesetz menhang mit dem Besuch des Kurses anfallenden
fallen. Die Förderungshöhe beträgt bis zu EUR 275,-/ Kosten – max. EUR 4.400,- jährlich.
Monat und kann max. 10x pro Jahr gewährt werden. Zielpersonen: Wiedereinsteiger/innen
Bildungsprämie für Arbeitnehmer Begünstigte
Voraussetzung: Mindestens einjährige Berufstätigkeit Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg,
im EWR-Raum. Gefördert werden Universitätslehrgänge, sowie Unternehmer/innen mit Firmensitz in Vorarlberg.
WIFI-Fachakademien, Werkmeisterschulen, Vorberei-
tungskurse für die Meisterprüfung, die Berufsreife- ArbeitsMarktService Österreich
prüfung oder die Lehrabschlussprüfung mit einem Die regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarkt
Drittel der Kosten, max. EUR 2.200,-. Berufsbildende service bieten in ganz Vorarlberg kostenlos und un
Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von bürokratisch Beratung bei Förderungen für Arbeitgeber
80 Unterrichtsstunden werden mit einem Viertel und Arbeitssuchende.
der Kosten, max. EUR 2.200,-, unterstützt.
Bildungsprämie für Unternehmer
Voraussetzung: Sitz der Firma in Vorarlberg. Neben
den in der »Bildungsprämie für Arbeitnehmer« ange-
führten konkreten Ausbildungen (mit Drittelförderung)
werden auch unternehmensbezogene Fachkurse mit
einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichts-
stunden, deren Kurs- und Prüfungsgebühren mehr
als EUR 1.000,- betragen, gefördert. Förderungshöhe:
bis zu einem Viertel der Kosten, max. EUR 2.200,-.
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