epos Akademie Kursbuch Ausgabe 2017 / 2018 | Page 6

epos | akademie Die epos | akademie Bildungsförderung in Vorarlberg Mit dem Bildungszuschuss soll möglichst vielen Arbeitnehmer/innen der Zugang zu Bildungsmaßnahmen erleichtert werden. Die Gesamtkosten teilen sich das Land Vorarlberg, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Weitere Infos: www.bildungszuschuss.at & www.ams.at Bildungskonto Startkapital Voraussetzung: mindestens einjährige Berufstätigkeit. Gefördert werden berufsspezifische Aus- oder Vollzeitausbildungen mit einer Dauer von mindestens Weiterbildungen mit mind. 50 Unterrichtseinheiten. einem Semester. Von einer Förderung ausgeschlossen Förderungshöhe: 50 % der unmittelbar im Zusam- sind Studien, die unter das Studienförderungsgesetz menhang mit dem Besuch des Kurses anfallenden fallen. Die Förderungshöhe beträgt bis zu EUR 275,-/ Kosten – max. EUR 4.400,- jährlich. Monat und kann max. 10x pro Jahr gewährt werden. Zielpersonen: Wiedereinsteiger/innen Bildungsprämie für Arbeitnehmer Begünstigte Voraussetzung: Mindestens einjährige Berufstätigkeit Einzelpersonen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg, im EWR-Raum. Gefördert werden Universitätslehrgänge, sowie Unternehmer/innen mit Firmensitz in Vorarlberg. WIFI-Fachakademien, Werkmeisterschulen, Vorberei- tungskurse für die Meisterprüfung, die Berufsreife- ArbeitsMarktService Österreich prüfung oder die Lehrabschlussprüfung mit einem Die regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarkt­ Drittel der Kosten, max. EUR 2.200,-. Berufsbildende service bieten in ganz Vorarlberg kostenlos und un­ Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von bürokratisch Beratung bei Förderungen für Arbeitgeber 80 Unterrichtsstunden werden mit einem Viertel und Arbeitssuchende. der Kosten, max. EUR 2.200,-, unterstützt. Bildungsprämie für Unternehmer Voraussetzung: Sitz der Firma in Vorarlberg. Neben den in der »Bildungsprämie für Arbeitnehmer« ange- führten konkreten Ausbildungen (mit Drittelförderung) werden auch unternehmensbezogene Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichts- stunden, deren Kurs- und Prüfungsgebühren mehr als EUR 1.000,- betragen, gefördert. Förderungshöhe: bis zu einem Viertel der Kosten, max. EUR 2.200,-. 6