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Am 1. Januar 2018 tritt das neue Investmentsteuergesetz in Kraft.
Was stiftungen wissen müssen, fasst unsere umfrage zusammen.
Umfrage: Rendite und Gebühren
„Nach Kenntnis aller Fakten ist, insbesondere
aus der Sicht einer Stiftung, die Steuerthe-
matik sehr viel heiße Luft.“ So formulierte
es Ulrich Deissner, Initiator des Bürgerstif-
tungsfonds, und spricht damit aus, was sich
insgeheim viele Stiftungen erhoffen. Die
Investmentsteuerreform bringt es mit sich,
dass auf Fondsebene auch Stiftungen besteu-
ert werden, woraufhin sich die Frage stellt,
wie Fondsanbieter sich und ihre Stiftungsan-
leger darauf vorbereiten.
28 Sonderheft Stiftungen 01/2017
Ulrich Deissner, Philipp Hof,
Vorstandsvorsitzender Bürgerstiftung
Braunschweig, Mit-Initiator des Bürger-
stiftungsfonds Geschäftsführer der gemeinnützigen Haus
des Stiftens GmbH in München, Initiator
der Vermögenspooling-Fonds
Zum 1. Januar 2018 wird die Besteue-
rung von Investmentfonds neu geregelt.
Im Gegensatz zur aktuellen Situation
werden Investmentfonds künftig unmit-
telbar steuerpflichtig. Für den Bürgerstif-
tungsfonds sind das im Wesentlichen die
vereinnahmten deutschen Dividenden.
Der Steuersatz hierauf beträgt in Zukunft
15 Prozent. Der maximale Aktienanteil
des Fonds beträgt derzeit 40 Prozent.
Aktien und Anleihen selektieren wir auf
Grundlage von Nachhaltigkeitskriteri-
en, die wir mit Stiftungsvertretern, der
NORD/LB und der imug entwickelt ha-
ben. Obwohl die steuerliche Auswirkung
auf den Fonds relativ gering ist, haben
wir uns entschieden, zwei Wege zu gehen.
Einerseits legen wir eine Mindestaktien-
quote von 25 Prozent fest. Damit kom-
men wir in den Genuss der sogenannten
Teilfreistellung. Das ist insbesondere für
unsere privaten Investoren interessant,
die den Fonds aufgrund seiner defensi-
ven Ausrichtung schätzen. Andererseits
werden wir für gemeinnützige Organisa-
tionen eine Möglichkeit schaffen, Erträge
wie bisher steuerfrei zu vereinnahmen. Der Fokus der Vermögenspooling-Fonds
liegt auf einer guten Rendite bei gerings-
ten Kosten. Dies gelingt bisher sehr gut
– deshalb erwerben nicht nur Stiftun-
gen, sondern häufig auch die dahinter
stehenden Privatpersonen die Fonds.
Um die Fonds auch nach dem 1. Januar
2018 steuerbefreit zu halten, müssten wir
garantieren, dass sie nur von gemeinnüt-
zigen Anlegern erworben werden. Nur
der Vertreiber von Fondsanteilen könnte
dies sicherstellen – bei frei handelbaren
Fonds ist das kaum machbar.
Ein so aufwändiger Prüfprozess käme in
Gang, dass er am Ende deutlich teurer als
der zu erwartende Renditenachteil durch
die Steuerreform wäre. Musterrechnun-
gen zeigen zudem, dass dieser äußerst
gering ausfallen wird, voraussichtlich
macht er sich in der ersten oder zweiten
Nachkommastelle bemerkbar. Eine gute
Rendite und niedrige Fondsgebühren
sind viel wichtiger! Das Haus des Stif-
tens konzentriert sich deshalb weiterhin
auf das bestmögliche Management der
Fonds.