Draft: Lösungsheft für Stiftungen Lösungsheft für Stiftungen | Page 28

Am 1. Januar 2018 tritt das neue Investmentsteuergesetz in Kraft. Was stiftungen wissen müssen, fasst unsere umfrage zusammen. Umfrage: Rendite und Gebühren  „Nach Kenntnis aller Fakten ist, insbesondere aus der Sicht einer Stiftung, die Steuerthe- matik sehr viel heiße Luft.“ So formulierte es Ulrich Deissner, Initiator des Bürgerstif- tungsfonds, und spricht damit aus, was sich insgeheim viele Stiftungen erhoffen. Die Investmentsteuer­reform bringt es mit sich, dass auf Fonds­ebene auch Stiftungen besteu- ert werden, woraufhin sich die Frage stellt, wie Fondsanbieter sich und ihre Stiftungsan- leger darauf vorbereiten. 28 Sonderheft Stiftungen 01/2017 Ulrich Deissner, Philipp Hof, Vorstandsvorsitzender Bürgerstiftung Braunschweig, Mit-Initiator des Bürger- stiftungsfonds Geschäftsführer der gemeinnützigen Haus des Stiftens GmbH in München, Initiator der Vermögenspooling-Fonds Zum 1. Januar 2018 wird die Besteue- rung von Investmentfonds neu geregelt. Im Gegensatz zur aktuellen Situation werden Investmentfonds künftig unmit- telbar steuerpflichtig. Für den Bürgerstif- tungsfonds sind das im Wesentlichen die vereinnahmten deutschen Dividenden. Der Steuersatz hierauf beträgt in Zukunft 15 Prozent. Der maximale Aktienanteil des Fonds beträgt derzeit 40 Prozent. Aktien und Anleihen selektieren wir auf Grundlage von Nachhaltigkeitskriteri- en, die wir mit Stiftungsvertretern, der NORD/LB und der imug entwickelt ha- ben. Obwohl die steuerliche Auswirkung auf den Fonds relativ gering ist, haben wir uns entschieden, zwei Wege zu gehen. Einerseits legen wir eine Mindestaktien- quote von 25 Prozent fest. Damit kom- men wir in den Genuss der sogenannten Teilfreistellung. Das ist insbesondere für unsere privaten Investoren interessant, die den Fonds aufgrund seiner defensi- ven Ausrichtung schätzen. Andererseits werden wir für gemeinnützige Organisa- tionen eine Möglichkeit schaffen, Erträge wie bisher steuerfrei zu vereinnahmen. Der Fokus der Vermögenspooling-Fonds liegt auf einer guten Rendite bei gerings- ten Kosten. Dies gelingt bisher sehr gut – deshalb erwerben nicht nur Stiftun- gen, sondern häufig auch die dahinter stehenden Privatpersonen die Fonds. Um die Fonds auch nach dem 1. Januar 2018 steuerbefreit zu halten, müssten wir garantieren, dass sie nur von gemeinnüt- zigen Anlegern erworben werden. Nur der Vertreiber von Fondsanteilen könnte dies sicherstellen – bei frei handelbaren Fonds ist das kaum machbar. Ein so aufwändiger Prüfprozess käme in Gang, dass er am Ende deutlich teurer als der zu erwartende Renditenachteil durch die Steuerreform wäre. Musterrechnun- gen zeigen zudem, dass dieser äußerst gering ausfallen wird, voraussichtlich macht er sich in der ersten oder zweiten Nachkommastelle bemerkbar. Eine gute Rendite und niedrige Fondsgebühren sind viel wichtiger! Das Haus des Stif- tens konzentriert sich deshalb weiterhin auf das bestmögliche Management der Fonds.