Die KU Studieren mit Kind | Page 33

rung pflegebedürftigen nahen Angehörigen übernimmt, kann ebenfalls einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Zum Nachweis der hauptverantwortlichen Pflege naher Angehö- riger hat die oder der Studierende einen Bescheid der Pfle- gekasse oder sonstige geeignete Dokumente vorzulegen. Der Antrag auf Beurlaubung ist schriftlich mittels des im Studierendenbüro oder auf der Homepage der KU erhält- lichen Formulars beim Studierendenbüro zu stellen. Die Regelungen der Immatrikulations-, Rückmelde- und Ex- matrikulationssatzung der Katholischen Universität Eich- stätt-Ingolstadt sind zu beachten. Auskünfte dazu erteilt das Studierendenbüro. 7. Beratung Studierende mit familiären Verpflichtungen können sich beim Prüfungsausschuss jederzeit über ihre Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Anfragen sind in der Regel an die oder den Prüfungsausschussvorsitzenden zu rich- ten, gegebenenfalls auch an ein vom Prüfungsausschuss dafür beauftragtes Prüfungsausschussmitglied (§ 9 Abs. 7 APO). Für Fragen und Beratung steht auch das Zentralinsti- tut für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG) der KU als Ansprechpartner zur Verfügung. Für Studierende mit Behinderung und chronischen Krank- heiten steht darüber hinaus auch die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung nach § 29 Grundord- nung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom 27. September 2011 in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung. 33