Die KU Studieren mit Kind | Page 26

7. Stiftungen 7.1. Bundesstiftung Mutter und Kind Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind können Schwan- gere in finanzieller Not Unterstützung beantragen. Finanzi- elle Hilfe wird z. B. für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes oder Einrichtung der Wohnung gewährt. Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach der indivi- duellen Notlage. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Schwangerschaftsattest sowie eine Notlage, in der der Bedarf für Schwangerschaft, Geburt und Erziehung des Kindes nicht durch eigenes Einkommen oder anderweiti- ge Unterstützungsleistungen finanziert werden kann. Ein Antrag kann ausschließlich während der Schwangerschaft persönlich bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle ge- stellt werden, wie Sie sie z. B. im Eichstätter Landratsamt oder im Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt finden. Informationen Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/ beratungsangebote.html 7.2 Sozialdienst katholischer Frauen Das Programm „Madame Courage“ des Sozialdienstes ka- tholischer Frauen (SkF) unterstützt alleinerziehende Studen- tinnen in der Abschlussphase ihres Studiums. Dabei orien- tiert sich die maximale finanzielle Förderung an der Höhe der BAföG-Leistungen. Chancen auf eine Unterstützung 26 haben Sie, wenn Sie alleinerziehend sind, kein ausreichen- des Einkommen haben und sich in der Abschlussphase Ihres Studiums mit Aussicht auf einen Studienabschluss befinden. Den Antrag können Sie ausschließlich beim SkF-Landesverband Bayern stellen. Die Förderungsdauer beträgt maximal zwei Semester. Informationen Weitere Informationen finden Sie unter: www.skfbayern.de/aufgaben-projekte/ projekt-madame-courage 7.3 Hildegardis-Verein Der Hildegardis-Verein vergibt zinslose Darlehen an Stu- dentinnen christlicher Konfessionen, denen keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Gefördert wer- den können Erst- und Zweitstudium, aber auch Zusatz- qualifikationen und berufliche Weiterbildungen. Als Bewer- berin müssen Sie dem Verein Ihren konkreten Finanzbedarf angeben. Die Darlehen werden bis zu einer maximalen Ge- samthöhe von 10 000 Euro vergeben und in monatlichen Raten von 250 oder 500 Euro ausgezahlt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt spätestens zwei Jahre nach Auszah- lung der letzten Rate. Informationen Weitere Informationen finden Sie unter: www.hildegardis-verein.de/darlehen.html