Die KU Studieren mit Kind | Page 23

Informationen
Weitere Informationen zum Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Sie unter : www . familien-wegweiser . de / Elterngeldrechner
www . bmfsfj . de / bmfsfj / themen / familie / familienleistungen
Einen Online-Antrag für das Elterngeld können Sie erstellen unter : www . zbfs . bayern . de / familie / elterngeld
3 . Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld ist einkommensunabhängig . Sie sind anspruchsberechtigt , wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben , mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben , die erforderlichen Früherkennungsuntersuchungen Ihres Kindes nachweisen können und keinen Platz in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen . Das Betreuungsgeld kann vom 15 . bis zum 36 . Lebensmonat des Kindes bezogen werden . Zusätzlich kann ab dem 15 . Lebensmonat ElterngeldPlus sowie der Partnerschaftsbonus bezogen werden ( vgl . Elterngeld ). Pro Monat beträgt das Betreuungsgeld 150 Euro . Es wird maximal für 22 Monate ausgezahlt .
Zu beachten ist , dass das Betreuungsgeld auch rückwirkend gilt , d . h . es kann für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats , in dem der Antrag auf Betreuungsgeld eingegangen ist , ausgezahlt werden . Der Antrag auf Betreuungsgeld wird Ihnen als Eltern unaufgefordert per Post zugesandt , wenn Sie Elterngeld bezogen haben .
Informationen
Weitere Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie unter : www . zbfs . bayern . de / familie / bayerisches-betreuungsgeld
4 . Landeserziehungsgeld
Anspruch auf das bayerische Landeserziehungsgeld haben Sie als Eltern , wenn Sie keine oder eine Erwerbstätigkeit unter 30 Wochenstunden ausüben , die Früherkennungsuntersuchung U6 / U7 Ihres Kindes nachweisen können und seit mindestens 12 Monaten in Bayern leben .
Das Landeserziehungsgeld schließt sich an das Elterngeld an und wird frühestens ab dem 13 . Lebensmonat und spätestens bis zum dritten Lebensjahr des Kindes ausgezahlt . Für das erste Kind beträgt es für eine Dauer von sechs Monaten 150 Euro pro Monat , für das zweite Kind 200 Euro für eine Dauer von 12 Monaten .
Informationen
Alle Informationen , einen Landeserziehungsgeldrechner sowie einen Online-Antrag für das Landeserziehungsgeld finden Sie unter : www . zbfs . bayern . de / familie / landeserziehungsgeld
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