Die KU Studieren mit Kind | Page 22

Finanzielles 1. BAföG Wenn Sie als BAföG-Berechtigte mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz um monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Dieser Kinderbetreuungszuschlag wird nur einem Elternteil gewährt. Bei der Darlehensrückzahlung des BAföG wird ein Grundfreibetrag von 1070 Euro pro Kind vom anrechenba- ren Einkommen abgezogen. Informationen Weitere Informationen zu BAföG erhalten Sie unter: www.bafög.de Von besonderem Interesse für studierende (werdende) Eltern ist folgendes Merkblatt: www.bafög.de/_media/merkblatt_kinder.pdf Die gebührenfreie BAföG-Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar unter: Tel.: +49 / 800 / 223-63 41 Grundsätzlich werden BAföG-Leistungen nur ausbezahlt, solange das Studium tatsächlich betrieben wird. Sie wer- den auch geleistet, wenn Sie als Studentin durch eine Schwangerschaft gehindert sind, Ihrem Studium nachzu- gehen. Die schwangerschaftsbedingte Unterbrechung des Studiums darf jedoch nicht länger als drei Monate dauern. Wird das Studium länger als drei Monate unterbrochen, so wird das BAföG nicht mehr ausgezahlt. Nach Ende der Unterbrechung ist eine Wiederaufnahme der Förderung 22 möglich. Zudem kann eine Förderung über die Förderungs- höchstdauer hinaus gewährt werden, falls die Schwanger- schaft oder die Erziehung eines Kindes die Ursache für eine Studienzeitverlängerung ist. Anträge auf den Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung im Land- ratsamt stellen. 2. Elterngeld Das Elterngeld ist eine weitere finanzielle Unterstützung für die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes. Sie bekommen das Basiselterngeld, wenn Sie Ihr Kind in den ersten Monaten nach der Geburt selbst betreuen wollen. Es wird für 12 Monate bzw. 14 Monate bei Nutzung von Partnermonaten ausgezahlt. Dies gilt auch für Studierende, wenn Sie im Jahr vor der Geburt nicht gearbeitet und somit kein Einkommen hatten. Für Studierende ohne regelmäßiges Einkommen beträgt das Elterngeld rund 300 Euro netto im Monat. Dabei ist die Höhe des Elterngeldes unabhängig von der Anzahl der Wochenstunden des Studiums. Zudem ist eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden mit Basisel- terngeld möglich. Hatten die Eltern im Jahr vor der Geburt ein Monatseinkom- men von unter 1000 Euro, so beträgt das Elterngeld bis zu hundert Prozent des wegfallenden Einkommens, falls der Beruf durch die Betreuung des Kindes nicht mehr ausgeübt werden kann. Beide Eltern haben gemeinsam Anspruch auf insgesamt 12 Monatsbeträge. Das Elterngeld muss schrift- lich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden.